
Sie haben geerbt und möchten einen Teil aus dem Erbe für die Arbeit von medico spenden. Oder Sie möchten unsere Arbeit in der Zukunft unterstützen und den Verein oder die medico-Stiftung als Begünstigte in ihr Testament einsetzen.
Wenn Sie die Arbeit von medico international in der Zukunft unterstützen und ihre Unabhängigkeit stärken möchten, können Sie dies in Ihrem Testament festlegen. Gemeinnützig anerkannte Vereine oder Stiftungen wie medico sind von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass der komplette Wert eins Vermächtnisses der Arbeit von medico zugute kommt.
Seit der Gründung der medico-Stiftung im Jahr 2004 entscheiden sich die meisten medico-UnterstützerInnen, die stiftung medico international als Begünstigte einzusetzen. Der ererbte Betrag fließt in das auf Dauer angelegte Stiftungsvermögen, aus dessen Zinsen medico-Projekte gefördert werden und die Unabhängigkeit unserer Arbeit in der Zukunft gesichert wird.
Je nach Ihren persönlichen Wünschen empfiehlt es sich, einen Notar zurate zu ziehen oder für steuerrechtliche Aspekte einen Steuerberater Ihres Vertrauens. Da das deutsche Erbrecht sehr kompliziert ist, empfehlen wir aufgrund unserer Erfahrung, sich bei der Testamentsabfassung notariell beraten zu lassen.
Im Testament wird der Erbe benannt (= Erbeinsetzung) und man kann bestimmten Personen oder Institutionen darin ein Vermächtnis hinterlassen (= Vermächtnis). Wird eine Stiftung als alleinige Erbin eingesetzt, wird diese Rechtsnachfolgerin des Erblassers. Damit gehen zum Zeitpunkt des Todes alle Rechte und Pflichten einer Person, insbesondere alle Vermögensgegenstände, aber auch alle Verbindlichkeiten, auf die Institution über. Als seinen Rechtsnachfolger kann man die Stiftung per Testament dazu verpflichten, zugunsten anderer Personen Vermächtnisse auszuzahlen. Weiterhin können im Testament Regelungen getroffen werden, die die erbende Stiftung z. B. mit der Grabpflege beauftragen.
Ein Vermächtnis ist Teil des Testaments. Darin kann der Erblasser neben dem Haupterben einer Stiftung z.B. eine bestimmte Geldsumme zukommen lassen, das können auch ein Konto oder Wertpapier-Depot, einzelne Gegenstände oder Immobilien sein. Der Haupterbe ist gesetzlich zur Erfüllung des Vermächtnisses verpflichtet.
Das so genannte eigenhändige oder privatschriftliche Testament ist die einfachste Form eines Testaments. Es muss, um juristisch anerkannt zu werden, bestimmte formale Kriterien erfüllen:
Das Testament muss vollständig vom Erblasser selbst und per Hand geschrieben sein. Die Unterschrift muss den Vor- und Nachnamen des Erblassers enthalten. Ganz wichtig ist, das Datum und den Ort der Abfassung aufzuschreiben.
Wichtig ist außerdem, Freunden oder Verwandten den Ablageort des Testaments mitzuteilen, damit es auch gefunden werden kann.
Das öffentliche oder notarielle Testament entsteht kostenpflichtig mit notarieller Beurkundung. Der Notar überprüft in einem Gespräch dabei auch die Testierfähigkeit des Testamentsverfassers, dies kann, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden, manchmal ratsam sein.
Eheleute oder eingetragene Lebenspartner haben die Möglichkeit ein gemeinschaftliches Testament zu errichten.
Wenn Sie sich überlegen, medico in Ihrem Testament zu bedenken, können Sie uns jederzeit gern kontaktieren:
