23.08.2013
Apartheidverfahren in USA abgelehnt
Südafrikanische Apartheidopfer haben im Kampf um Entschädigung einen schweren Rückschlag erlitten. Das zweite Berufungsgericht der USA hat mit seiner Entscheidung vom 21. August 2013 festgelegt, dass es auf der Grundlage des Alien Tort Statute (ATS) künftig kaum mehr möglich sein wird, Firmen und Konzerne, die Menschenrechtsverletzungen außerhalb der USA begangen haben, in den USA anzuklagen.