Alljährlich sterben Millionen von Menschen an Krankheiten, die eigentlich gut behandelbar wären. Vor allem der globale Süden leidet unter einem chronischen Mangel an Mitteln und Strukturen, um das Menschenrecht auf Gesundheit zu verwirklichen. Wenigstens 30 Länder sind nicht imstande, aus eigener Kraft für eine angemessene Gesundheitsversorgung ihrer Bevölkerung zu sorgen. Mit dramatischen Konsequenzen: 100.000 Familien werden weltweit jährlich in die Armut getrieben, weil sie für die Gesundheitskosten von Angehörigen privat aufkommen müssen. Ein Drittel der Weltbevölkerung hat keinen Zugang zu lebensnotwendigen Arzneimittel.
Ein Weltgesundheitsfonds als globaler Finanzierungsmechanismus
Doch die Perspektive, den bestehenden Teufelskreis aus Armut und Krankheit durchbrechen zu können, ist keine Illusion. Mit der Einrichtung eines „Weltgesundheitsfonds“ kann ein nachhaltig wirksamer Beitrag geleistet werden, um den fundamentalen Gesundheitsbedürfnissen aller Menschen an allen Orten der Welt gerecht zu werden. Kern eines solchen Gesundheitsfonds ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der auf zwischenstaatlicher Ebene den notwendigen Finanzierungsausgleich reguliert und dafür sorgt, dass reichere Länder solange auch für die Finanzierung der Gesundheitssysteme der ärmeren eintreten, wie diese dazu selbst nicht ausreichend imstande sind. Absicht ist, dem für jede Gesundheitsfinanzierung unerlässlichen Prinzips gemeinsamer Risikoteilung global Rechnung zu tragen.
Bedürfnisse als Rechte anerkennen
Die „WHO-Kommission für Markoökonomie und Gesundheit“ schätzte 2001, dass mit 40 Dollar pro Jahr einem Menschen ein „Minimalpaket“ an präventiven und kurativen Gesundheitsleistungen ermöglicht werden kann. Ein mit jährlich 50 Mrd. Dollar ausgestatteter „Weltgesundheitsfonds“ wäre demnach ausreichend, um den dringlichsten Gesundheitsbedürfnissen aller Menschen entsprechen zu können. Die Realisierung dieser Bedürfnisse ist Teil der sozialen Menschenrechte, zu deren Verwirklichung der UN-Sozialpakt alle Länder, egal ob arm oder reich, ohnehin rechtlich verpflichtet: keine Diskriminierung beim Zugang zu Gesundheitsdiensten, ausreichende Ernährung, Zugang zu essentiellen Arzneimitteln, zu Unterkunft, sanitären Einrichtungen und sauberem Trinkwasser, Mutter-Kind-Programme, Impfungen gegen übertragbare Krankheiten, Zugang zu Information und die adäquate Ausbildung von Gesundheitspersonal.
Gesicherte Finanzierung durch Kontrollmechanismen auf Geber- und Empfängerseite
Die große Kraft, die in solchen globalen Finanzierungsinstrumenten steckt, zeigen nicht zuletzt die Erfolge, die der „Global Fund to Fight HIV/AIDS, Tuberculosis, and Malaria“ (GFATM) in den letzten Jahren in der Behandlung von HIV-Kranken, erzielen konnte. Deutlich wurde aber auch, dass die Fokussierung auf einzelne Krankheiten auf Dauer neue Probleme unzureichend ist und gar neue Probleme schafft. Ohne die Förderung von leistungsfähigen Gesundheitssystemen sind auch solche punktuellen Erfolge nicht zu verstetigen. Nachhaltigkeit, und auch das zeigen die Erfahrungen des GFATM, verlangt ein über freiwillige Beiträge hinausgehendes verpflichtendes Element: eine vertraglich sichergestellte Finanzierung. Die Erfahrungen des GFATM zeigen auch, dass die Arbeit globaler Institutionen nicht an lokalen Governance Problemen scheitern muss. „Country Coordinating Mechanisms“ (CCM) bilden Elemente demokratischer Partizipation und sorgen dafür, dass dringend benötigte Hilfen und Investitionen nicht Misswirtschaft und Korruption zum Opfer fallen.
Verantwortung global denken
Die Idee globaler Gesundheit steht für eine global geteilte Verantwortung für Gesundheit als ein öffentliches Gut. Angesichts des erreichten Globalisierungsgrades, der erstmals die Möglichkeit weltgesellschaftlicher Verhältnisse aufscheinen lässt, steht die Einrichtung eines „Weltgesundheitsfonds“ unmittelbar auf der politischen Agenda.
Es ist Zeit, das Menschenrecht auf Gesundheit vom Kopf auf die Füße zustellen.