Grundsätze


Verhaltenskodex für Mitarbeiter*innen und Beschäftigte von medico International e.V.

Der Verhaltenscodex wird regelmäßig überprüft und ggf. erweitert. Es gilt die aktuell an dieser Stelle verfügbare Version.

1.   Präambel und Ziel des Verhaltenskodex

medico international streitet für das Menschenrecht auf Gesundheit, leistet Hilfe für Menschen in Not und arbeitet an der Beseitigung der strukturellen Ursachen von Armut und Ausgrenzung. In Solidarität mit den Ausgegrenzten und Marginalisierten im globalen Süden setzt sich medico für menschenwürdige Lebensverhältnisse ein, die ein Höchstmaß an Gesundheit und sozialer Gerechtigkeit ermöglichen. Das Ziel ist, Armut, Not und Gewalt nicht nur zu lindern, sondern ihre Ursachen zu erkennen und zu überwinden. Denn die Welt leidet nicht an zu wenig Hilfe, sondern an Verhältnissen, die immer mehr Hilfe notwendig machen.

Für medico ist Hilfe Teil eines umfassenden solidarischen und politischen Handelns. Kernpunkte sind die Unterstützung emanzipatorischer Prozesse und die partnerschaftliche Kooperation mit Akteur*innen in Afrika, Asien und Lateinamerika. Dabei begreifen wir unsere Partner*innen nicht als Hilfsempfänger, sondern als kompetente Akteure im Kampf für bessere Lebensbedingungen. Trotz unseres Bemühens, mit den Partnerorganisationen und den Menschen im globalen Süden auf Augenhöhe zu arbeiten, ist uns das strukturell asymmetrische Geber-Nehmer-Verhältnis im Hilfsbereich ebenso bewusst, wie die ambivalenten Folgen, die mit der Hilfe einhergehen können. Der Verhaltenskodex zielt darauf ab, klare Leitlinien für unser Handeln zu definieren und transparent zu machen.

2.   Geltungsbereich

Die Verhaltensregeln und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen (im Folgenden Policies genannt) gelten für alle Mitarbeiter*innen, d.h.:

- alle Beschäftigten von medico international e.V., unabhängig vom Arbeitsort und der Vertragsart (z.B. Geschäftsführung, Angestellte, Aushilfen, Praktikant*innen),

- freiberuflich arbeitende Personen, die im Rahmen von Werk oder Honorarverträgen für medico international e.V. tätig sind, soweit mit der Tätigkeit Risiken des Machtmissbrauchs oder sonstigen Fehlverhaltens verbunden sind (z.B. bei Projektbesuchen).

- ehrenamtlich für medico international e.V. tätige Personen.

Mitglieder der Vereinsgremien (d.h. Vorstandsmitglieder, Mitglieder des Revisionsausschusses und die Ombudsperson) bekennen sich selbstverpflichtend zum Verhaltenskodex. 

Die Verhaltensregeln sind auch außerhalb der Arbeitszeit einzuhalten, sofern ein eindeutiger Bezug zu medico international e.V. hergestellt werden kann. 

3.   Prinzipien für die Arbeit von medico international

3.1 Menschenrechte

medico steht an der Seite derer, die sich für die Verteidigung und Durchsetzung der unteilbaren sozialen, politischen und ökonomischen Menschrechte einsetzen. Wir verpflichten uns, die Rechte der Menschen in Übereinstimmung mit dem Internationalen Recht – ebenso wie die fortgesetzten Kämpfe um dessen Umsetzung und Erweiterung – zu respektieren, zu schützen und zu fördern. Den politischen und konzeptionellen Rahmen unserer Aktivitäten bilden die "Allgemeine Deklaration der Menschenrechte" (1948) und die "Internationale Konvention über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte der Menschen" (1966), die Gesundheit als Menschenrecht formulieren. Dazu gehören alle weiteren Menschenrechtsabkommen sowie die Deklaration der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für eine Basisgesundheitsversorgung und -förderung (1978) und die von der People’s Health Assembly verabschiedete "Gesundheitscharta der Menschen" (2001), die an dem Ziel "Gesundheit für alle" festhalten. Unter Achtung der universellen Menschenrechte ist medico um den Erhalt und die Förderung der freien politischen und kulturellen Entfaltung bemüht.

3.2 Partnerorientierung

Zentrales Element solidarischer Hilfe ist die Partnerorientierung. Wir verstehen unsere Arbeit als ein solidarisches und kooperatives, nicht aber als ein technisch-pragmatisches Handeln, durch das bedürftige Menschen auf den Status von bloßen Hilfsempfänger*innen reduziert würden. Unser Ausgangspunkt sind die politischen und sozialen Ziele, die wir mit unseren Partnerorganisationen im globalen Süden teilen. Die möglichst gleichberechtigte Kooperation, der stete Erfahrungsaustausch und die Transparenz im Umgang mit den Partner*innen gehören dabei selbst zu diesen Zielen. Aber auch eine solche Zusammenarbeit kann nicht losgelöst von dem in der Welt herrschenden Machtgefälle betrachtet werden. Deshalb legen wir großen Wert auf die beständige Reflexion bestehender Abhängigkeiten und der jeweils eigenen Interessen.

Im Rahmen der Partnerorientierung unterstützt medico international die Weiterentwicklung und Professionalisierung der Partnerorganisationen durch Beratung und Capacity Building (Weiterbildung von Personal und Organisationsentwicklung). 

3.3 Wirksamkeit

Wirksamkeit erfordert ein kontextbezogenes und vernetztes Handeln. Armut und Gewalt haben ihre Ursachen in globalen und lokalen Ausbeutungs- und Herrschaftsverhältnissen, die langfristig nur durch die Veränderung gesellschaftlicher Strukturen adressiert werden können. In diesem Kontext ist eine aktive und kritische Öffentlichkeitsarbeit ein zentraler Aspekt für die Wirksamkeit unserer Arbeit. In der Projekt- und Programmarbeit gilt es, nach Möglichkeit exemplarische Veränderungen zu erzielen, die über das konkrete Projekt hinaus in die jeweilige Gesellschaft ausstrahlen. 

Wir engagieren uns in globalen Netzwerken und machen mit öffentlichen Veranstaltungen, durch Veröffentlichungen, mit Aktionen und Kampagnen auf die tieferen Ursachen von Armut, Ausgrenzung und Konflikten aufmerksam. Das Verbindende solcher Initiativen ist die Idee eines globalen Ausgleichs und gerechter Weltverhältnisse. Dabei soll eine wirkungsvoll agierende transnationale Gegenöffentlichkeit ausgebaut und gefördert werden. In dieser bündeln sich die Ideen von einem menschenwürdigen guten Leben, die Überzeugung, dass die gleichen Rechte gelten und geltend zu machen sind – für alle Menschen, an jedem Ort – und dass soziale Verantwortung und institutionalisierte Gemeingüter allen zugänglich sind.

Für medico als Hilfs- und Menschenrechtsorganisation bedeutet das, uns an der Seite der Betroffenen von Unterdrückung, vergessenen Krisen und Krieg sowie der Benachteiligten des globalisierten Kapitalismus für eine gerechte Welt einzusetzen. 

Wir betrachten Projekte und das Verhältnis zu unseren Partnerorganisationen in ihrem Prozesscharakter als einen gesellschaftlichen Ort, an dem sich umfassendere Alternativen entwickeln können. Dabei setzen wir auf nachhaltige Lösungen, die mit ihren langfristigen Entwicklungszielen korrespondieren und von den Partner*innen oder der entsprechenden Zielgruppe in Eigenregie weitergeführt werden können. 

medico international ist den Leitlinien für entwicklungspolitische Projekt- und Programmarbeit des Verbandes Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) verpflichtet.

 3.4 Transparenz

Wir bemühen uns um weitestgehende Transparenz der internen Abläufe. Wir verpflichten uns zu einer sachgerechten Finanzverwaltung, die im Einklang mit bestehenden Gesetzen und Vorschriften steht. Wir sorgen für eine nachvollziehbare Finanzbuchhaltung und für Beschaffungsverfahren sowie organisatorische Abläufe, die den zweckmäßigen Gebrauch von Ressourcen sichern.

Im Sinne einer transparenten Rechenschaftslegung informieren wir über unsere Ziele und Aktivitäten. Wir sind wahrhaft und ehrlich in allen Handlungen, die mit dem Einwerben, der Beantragung, der Verwendung und Abrechnung von Finanzmitteln zu tun haben. 

Wir publizieren einen Finanz- und  Tätigkeitsbericht, der auf unserer Homepage jederzeit einsehbar ist. medico international erfüllt und veröffentlicht die Vorgaben der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (www.medico.de) und wird regelmäßig vom Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) überprüft und mit dem Spendensiegel zertifiziert (www.dzi.de).

3.5 Integrität und Schutz vor Korruption

Wir sehen sowohl im Binnen- wie auch im Außenverhältnis von Praktiken ab, welche die ethische Integrität unserer Organisation untergraben. Wir nehmen Spendengelder und Finanzmitteln nur von solchen Quellen an, deren Zielsetzung mit unseren Zielen übereinstimmt bzw. unsere Identität und Unabhängigkeit nicht untergräbt. 

Wir achten die Würde der Menschen, mit denen wir zusammenarbeiten, und respektieren dabei Kultur, Werte und traditionelles Wissen. Aus dem Gebot der Achtung fremder Kultur folgt jedoch nicht, dass wir Handlungen dulden und unterstützen, welche die Menschenrechte einzelner Personen oder Gruppen untergraben. Alle Mitarbeiter*innen von medico international sind verpflichtet, sich an die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen im In- und Ausland zu halten. 

Die geschäftlichen Handlungen von medico sind frei von persönlichen und  professionellen Interessenkonflikten. Um Befangenheit zu vermeiden, sind alle Mitarbeiter*innen gehalten, bei möglichen Interessenkonflikten die nächst höhere Ebene in der Hierarchie einzuschalten.

Wir verpflichten uns, das Verbot von Korruption, Nepotismus und Bestechung einzuhalten. Korruption, d.h. der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil, begünstigt Entscheidungen, die nicht gemeinwohl- oder sachorientiert sind und damit das Selbstverständnis und die Ziele von medico international konterkarieren. Deshalb wird Korruption in keiner Form toleriert. Verdachtsfälle von Korruption sind den entsprechenden internen Stellen zu melden.

3.6 Kinderschutz und Schutz vor sexualisierter Gewalt

medico international ist dem Schutz von Kindern1 vor Gewalt und Ausbeutung verpflichtet. Dies betrifft – in Anlehnung an die Definition der WHO2 – körperliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, psychische und emotionale Gewalt sowie Vernachlässigung. Kinderarbeit3 wird ebenso wenig toleriert wie Kinderhandel, Kinderprostitution, die Zwangsrekrutierung von Kindersoldaten oder andere ausbeuterische (Arbeits-)Verhältnisse, die durch ihr Wesen oder die Umstände die mentale und physische Gesundheit der Kinder aufs Spiel setzen. In diesem Sinne bekennen wir uns zur ILO Konvention Nr. 182 „Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit“. 

medico international toleriert keine Form von sexualisierter Gewalt, d.h. von physischer, psychischer oder verbaler Machtausübung, die sich in unerwünschten sexuell bestimmten Handlungen bzw. Grenzüberschreitungen ausdrückt. Dazu gehören sexuellen Belästigung, sexuelle Ausbeutung und sexueller Missbrauch. Maßgeblich für die Bewertung, ob es sich um sexualisierte Gewalt handelt, ist dabei das subjektive Empfinden des/der Betroffenen und nicht die Intention des/der Täter*in. 

Die Anwendung sexualisierter Gewalt oder Gewalt gegen bzw. Ausbeutung von Kindern zieht arbeitsrechtliche und ggf. strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Dabei gilt das Null-Toleranz Prinzip. Verdachtsfälle sind den entsprechenden internen Stellen zu melden. 

Allen Hinweisen auf sexualisierte Gewalt oder Gewalt gegen Kinder, die im Kontext der Tätigkeit von medico international auftreten, wird nachgegangen. Betroffene erhalten Schutz sowie im Bedarfsfall umgehend Hilfe (z.B. medizinische, finanzielle und/oder psychosoziale Unterstützung). Hinweise werden vertraulich behandelt. Hinweisgeber müssen keine nachteiligen Konsequenzen befürchten, auch dann nicht, wenn sich der Hinweis später als unbegründet herausstellt. Bewusst falsche Anschuldigungen, die andere schädigen sollen, werden nicht geduldet. Unberechtigt beschuldigte Personen werden rehabilitiert.

3.7 Diversität und Nicht-Diskriminierung

Wir sehen in der Vielfalt unser Mitarbeiter*innen und Partner*innen eine Stärke und dulden keine Diskriminierung aufgrund von Alter, Herkunft, sozialer Klasse, Nationalität, Hautfarbe, Geschlecht und geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung und Identität, Religion, Weltanschauung, dauerhaften oder temporären Behinderungen oder anderen Dimensionen von Diversity. 

medico international fördert eine Arbeitsumgebung, die frei von Vorurteilen ist, in der  Vielfalt, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit gefördert werden und sich alle Beteiligten mit gegenseitigem Respekt und Fairness begegnen. Entscheidungen über Beschäftigungsverhältnisse und die Beförderung von Mitarbeiter*innen sind vom Prinzip der Chancengleichheit geleitet. 

Wir bekennen uns nach innen und nach außen zu einer Kultur der Wertschätzung, des Hinsehens und der Achtung persönlicher Grenzen. Mobbing und unangemessene, beleidigende oder gewalttätige Ausdrucksweise in Wort und Schrift werden nicht toleriert.

3.8 Verantwortlichkeit

Umwelt- und Klimaschutz: Wir bekennen uns zum verantwortungsvollen und nachhaltigem Umgang mit natürlichen Ressourcen. Wir berücksichtigen Umwelt- und Klimaaspekte sowohl bei der Planung und Umsetzung unserer Kooperationen als auch bei unserem eigenen Handeln.

Kosteneffizienz: Wir bemühen uns um größtmögliche Kosteneffizienz und vermeiden jede Form der Ressourcenverschwendung. Wir verpflichten uns, die uns zur Verfügung gestellten Mittel satzungsgemäß sowie wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. 

Datenschutz: medico verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und wir achten darauf, dass die uns anvertrauten Daten und Informationen sicher und vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt sind. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und verarbeitet, sofern dies gemäß den gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und den internen Anweisungen zulässig ist. Verstöße gegen den Datenschutz werden umgehend gemeldet.

Diese Regelung tritt durch Beschluss des Geschäftsführenden Gremiums vom 12.11.2019 in Kraft.

1 Als Kinder gelten – unabhängig von der jeweiligen nationalen Gesetzgebung – Personen unter 18 Jahren (vgl. UN Konvention). 
2 WHO (2006): Preventing child maltreatment: a guide to taking action and generating evidence, S. 9f. 
3 Hinsichtlich des Mindestalters für Beschäftigung gilt die ILO Konvention Nr. 138.


Korruptionsprävention

Leitfaden für die Arbeit von medico international

Vorwort

Medico International streitet mit seiner Arbeit für das Menschenrecht auf bestmögliche Verwirklichung von Gesundheit. Zu den Grundsätzen der Arbeit von mi zählen Partnerorientierung, Verlässlichkeit, Ursachen bezogene Arbeit, Entwicklungsorientierung und das Bemühen um größtmögliche Transparenz.
Rechenschaftspflicht und Transparenz sind die entscheidenden Voraussetzungen zur Verhinderung von Korruption. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bescheinigt mi seit 1992 die Einhaltung geltender Standards zu Rechenschaft und Transparenz sowie eine zweckgerichtete und wirksame Mittelverwendung.

Dieser Leitfaden soll gleichermaßen eine präventive Funktion haben und Risiken erkennbar machen als auch durch klare Vorgaben Handlungsorientierung geben. Die Glaubwürdigkeit gegenüber Partnern, Zielgruppe und Spendern soll damit weiter gestärkt werden.

1. Geltungsbereich

Die Vorgaben des Leitfadens gelten, soweit im Einzelnen nichts anderes bestimmt wurde, für: 

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Inland, in den Außenstrukturen und den Auslandsprojekten   
  • nationale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Partnerprojekten i.R. der Zusammenarbeit mit mi  
  • Mitglieder des Vorstands  
  • Gutachter und sonstige freiberuflich arbeitende Personen, die im Rahmen von Werk- oder Honorarverträgen für mi tätig werden.

Die Leitlinien werden wie der Code of Conduct, in dem ebf. Bezug auf Korruptionsvermeidung genommen wird, Bestandteil der Arbeits-, Honorar-, Werk- und Partnerverträge. Verstöße gegen die Leitlinien können zur fristlosen Kündigung der Verträge und der Beendigung der Zusammenarbeit führen.

2. Definition von Korruption

Im Kontext des Leitfadens wird Korruption definiert als Missbrauch von anvertrauter Macht zum privaten Vorteil. Dazu gehören das Anbieten, Geben, Verlangen oder Annehmen von Geschenken, Darlehen, Belohnungen, Provisionen oder irgendeines anderen Vorteils an eine oder von einer dritten Person, als Anreiz dazu, im Rahmen der normalen Arbeitsbeziehungen etwas zu tun, was unredlich, illegal oder ein Vertrauensbruch ist.  
Weiterhin zählt die Veruntreuung von Projektmitteln für geänderte nicht abgesprochene Verwendungszwecke, Nepotismus (Vetternwirtschaft), Patronage, das Fälschen von Belegen und die Zahlung sog. Beschleunigungsgelder als Korruption i.S. des Leitfadens.  
Zur Korruption werden u. a. folgende Straftaten gezählt: Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Vorteilsnahme, Betrug und Untreue, Wettbewerb beschränkende Absprachen und Geldwäsche.

3. Verhaltensregeln

Die unter 1. genannten Personengruppen verpflichten sich, folgende Richtlinien einzuhalten: 

  • Korruption in jeder Form, ob direkt oder indirekt, ist verboten. Dazu zählen auch der Rückfluss von Teilen einer vertraglichen Zahlung („kickback“), das Nutzen anderer Wege oder Kanäle für unzulässige Leistungen an Auftragnehmer, Lieferanten, Partner, deren Beschäftigte oder an öffentliche Amtsträger sowie die Annahme von Bestechungsgeldern oder kickbacks durch oder zugunsten von Angehörigen.  
  • Die Zahlung von Schmiergeldern oder anderer Zuwendungen mit dem Ziel, einen behördlichen Vorgang, auf den ein Anspruch besteht, sicherzustellen oder zu beschleunigen, ist zu unterlassen.  
  • Das Anbieten oder Annehmen von Geschenken, von Bewirtung oder von Spesenvergütung ist verboten, soweit diese das Zustandekommen von Geschäften wettbewerbswidrig beeinflussen können und den Rahmen vernünftiger und  angemessener Aufwendungen überschreiten. Das Gleiche gilt für die Beeinflussung des Zustandekommens von Projektkooperationen.  

4. Anforderungen an mi

MI verpflichtet sich, den Leitfaden zur Bekämpfung von Korruption anzuwenden und erkennbare Interessenskonflikte auszuschließen: 

  • Der Vorstand macht den Leitfaden zum Gegenstand seiner Politik, stellt die notwendigen Ressourcen bereit und unterstützt die Geschäftsführung aktiv bei der Umsetzung.  
  • Die Geschäftsführung trägt dafür Sorge, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Inland, in den Außenstrukturen und den Auslandsprojekten die Geschäftsgrundsätze kennen und beachten. Problembewusstsein muss aktiv gefördert werden.  
  • Es wird klar kommuniziert, dass keiner Mitarbeiterin und keinem Mitarbeiter ein Nachteil daraus erwächst, wenn er/sie sich weigert, Bestechungsgelder zu zahlen / Bestechungsleistungen zu erbringen.  
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dazu ermuntert, Zuwiderhandlungen und Bedenken so früh wie möglich anzuzeigen. Zu diesem Zweck werden sichere, leicht zugängliche und vertrauliche Informationskanäle eingerichtet. Erste Anlaufstelle bei organisationsexternen Vorkommnissen ist der Geschäftsführer und bei organisationsinternen Vorkommnissen die/der Vorsitzende des Vorstands bzw. seine/ihre Stellvertretung (Whistleblowing)  
  • Partnerorganisationen werden insbesondere zu Beginn der ersten gemeinsamen Projektarbeit hinsichtlich der Einhaltung der Grundsätze angemessen informiert. Medico behält sich Rückzahlungsforderungen vor. Auf Kontrollstrukturen bei den Partnern wird geachtet. Für vor Projektbeginn absehbare Projektfinanzierungslücken bei den Partnerorganisationen müssen Lösungswege besprochen werden. Den Partnern ist zu vermitteln, dass im Falle unvorhergesehener Finanzierungslücken, das Gespräch gesucht werden sollte, um gemeinsam nach angemessenen Lösungen zu suchen.  
  • Bei Verletzung der Richtlinien durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter von mi oder der Partnerorganisationen sind disziplinarische oder vertragsrechtliche Sanktionen (Abmahnung, Kündigung, Beendigung der Kooperation etc.) vorgesehen.  
  • MI gestaltet seine Beschaffungspraxis fair und transparent und beachtet die Richtlinien bei der Nutzung öffentlicher Mittel.  
  • Jedem Hinweis auf Korruption wird nachgegangen. Nach einer Abschätzung der Stichhaltigkeit des Vorwurfs werden die Schritte zur Aufklärung festgelegt. Die Federführung liegt bei einer verfahrensexternen Instanz, die sofern die Geschäftsstelle berührt ist, von der Vorstandsvorsitzendem festgelegt wird. Der Vorstand wird in jedem Fall zeitnah und umfassend informiert.

5. Ansprechpartner

Ansprechpartner für Rückfragen ist der Geschäftsführer

Frankfurt, 29.Juli 2008

Thomas Gebauer,  
Geschäftsführer


Transparenzverpflichtung

Hier finden Sie eine Informationsübersicht über medico international, die den Vorgaben der Initiative Transparente Zivilgesellschaft entspricht.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr


2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation


3.  Angaben zur Steuerbegünstigung

medico international e.V. ist als gemeinnütziger Verein anerkannt und  nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Frankfurt/Main III, StNr. 45 255 93005, vom 10.04.2018 für den letzten Veranlagungszeitraum 2014 bis 2016 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Frankfurt/Main III, StNr. 45 255 93005 mit Bescheid vom 27.03.2018 nach § 60a AO gesondert festgestellt.


4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger:


5. Tätigkeitsbericht


6. Personalstruktur

 
7. Angaben zur Mittelherkunft

 
8. Angaben zur Mittelverwendung


9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten

Selbstständige stiftung medico international; § 2, Abs. 2. der Satzung: „Der Stiftungszweck wird überwiegend verwirklicht durch die materielle und ideelle Förderung des Vereins medico international e.V. sowie durch die Weitergabe von Mitteln nach § 58 Nr. 1 der Abgabenordnung.“

Die fünf wichtigsten Verbandsmitgliedschaften von medico: Bündnis Entwicklung Hilft (BEH), Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO), Deutscher Paritätischer Gesamtverband, People’s Health Movement (PHM), Medicus Mundi International (mmi).


10. Namen von juristischen und natürlichen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 Prozent des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • 2013: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland
  • 2014: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • 2015: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • 2016: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
  • 2017: Auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Mehr Informationen zur Initiative Transparente Zivilgesellschaft


Ombudsperson

Die Ombudsperson - unabhängige/r Ansprechpartner/in für Vereinsmitglieder, Projektpartner und Mitarbeiter/innen

Mit der Bestellung einer Ombudsperson bei medico international e.V. ist eine unabhängige Instanz geschaffen worden, die im Rahmen ihrer Funktion medico international e.V. in der Vermeidung von Korruption und der Bekämpfung von Fehlentwicklungen und Missständen unterstützt.

Vereinsmitglieder, Projektpartner und Mitarbeiter/innen, die der Ansicht sind, dass sie Beschwerde führen müssen über (drohende) Korruption oder Missstände bei medico international e.V., seinen Partnern/Projektträgern oder bei den von medico international e.V. geförderten Projekten, können sich an die Ombudsperson wenden und um Klärung der aufgeworfenen Fragen bitten. Die Ombudsperson soll insbesondere dann als Ansprechpartner/in genutzt werden, wenn andere schon bestehende Beschwerdewege und Kontaktmöglichkeiten in der Organisation nach Meinung der Beschwerde führenden Person sich als nicht ausreichend erwiesen haben.

Die Ombudsperson ist neutral, unabhängig und nicht an Weisungen gebunden. Sie ist ehrenamtlich tätig und erhält abgesehen vom Ersatz der für die Tätigkeit notwendigen Auslagen keine Vergütung.

Kontakt zur Ombudsperson:

Marie-Luise Rössel-Cunovic 
Diplom-Pädagogin, Familientherapeutin, Supervisorin
Email: ombudsperson@ medico.de