Spendeninformationen
Fragen und Antworten rund um Ihre Spenden
Kommt meine Spende an?
medico arbeitet mit lokalen Partnerorganisationen, die die sozialen und politischen Probleme vor Ort und die Not der Menschen genau kennen. Uns verbindet in der Regel eine langjährige Zusammenarbeit. Die medico-Projektkoordinatorinnen und -koordinatoren stehen mit den Partnern in regelmäßigem Austausch und machen auch Vor-Ort-Besuche. Von den Partnerorganisationen werden Sie nicht nur regelmäßig über den Projekt-Fortschritt informiert, sondern erhalten auch detaillierte Finanzberichte, die bei medico einer strengen Prüfung unterliegen. So können wir sicherstellen, dass Ihre Spende dort verwendet wird, wo sie gebraucht wird. Dies wird medico auch durch externe Institutionen bestätigt, zum Beispiel durch das DZI-Spendensiegel.
Auf der Homepage, im medico-Rundschreiben und in den sozialen Medien berichten wir regelmäßig über neue Entwicklungen in den Projekten, lassen Partner:innen zu Wort kommen und veröffentlichen Reportagen, Interviews und Analysen über die Projektregion – hier können Sie sich mit uns verbinden und bleiben auf dem Laufenden. Gerne stehen wir auch für Nachfragen zur Verfügung.
Warum nimmt medico keine Sachspenden an?
Sach- und Materialspenden haben einige Nachteile. Sie verursachen hohe Kosten für die Sammlung, die Sortierung und die häufig langwierige Zollabfertigung im Zielland. Oft entsprechen sie nicht den lokalen Standards. Bei der Einfuhr von Lebensmitteln und Medikamenten gelten bestimmte Vorschriften bezüglich Qualität und Verfallsdaten, die Sach- und Materialspenden oft nicht erfüllen. Sach- und Materialspenden wie beispielsweise Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleider und Plastikplanen für Unterkünfte verursachen lange Transportwege und hohe Transportkosten. Die Einfuhr dieser Güter kann darüber hinaus die lokalen und regionalen Märkte schwächen. Um das zu verhindern, sollten sie im Katastrophengebiet selbst eingekauft und nicht importiert werden.
Der beste Weg zu helfen, sind daher Geldspenden. Sie ermöglichen es, genau das zu beschaffen, was wirklich gebraucht wird und garantieren, dass die Hilfsgüter auch dem lokalen Kontext angepasst sind. Geldspenden sind somit effizienter und beanspruchen – anders als Sach- und Materialspenden – in einer Katastrophensituation keine knappen Ressourcen wie Transport-, Personal- und Lagerkapazitäten.
Warum sind freie Spenden ohne Zweckbindung wichtig?
Freie, nicht zweckgebundene Spenden sind wichtig für unsere Arbeit, da wir aus freien Spenden Hilfsmaßnahmen unterstützen können, die kurzfristig und dringend notwendig sind. Dies gilt zum Beispiel für Nothilfe nach Katastrophen, die in den Medien kaum Beachtung finden und daher kaum Spenden mobilisieren. Dies gilt aber ebenso für langfristige Projektmaßnahmen wie z.B. psychosoziale Hilfe für Folterüberlebende, die auch Jahre, manchmal Jahrzehnte nach ihrer Traumatisierung noch Hilfe benötigen. Ebenso finanzieren freie Spenden unsere unabhängige Öffentlichkeits- und Kampagnenarbeit, die über die Ursachen von Not und Elend aufklärt.
Warum Länder- und nicht Projektbezogene Spendenstichwörter?
Jede Spende, die Sie mit einem Stichwort überweisen, ist zweckgebunden und wird von uns für diesen Zweck eingesetzt. Die Spendenstichwörter von medico beziehen sich auf ein Land oder eine Region, nicht auf ein einzelnes Projekt. Dies bedeutet, dass beispielsweise alle Spenden mit dem Stichwort „Südafrika“ in einen „Topf“ gehen, aus dem alle Projekte in Südafrika finanziert werden. Kleinteiligere Stichwörter für alle einzelnen Projekte wären verwaltungstechnisch sehr aufwändig. Auch sind die Fördersummen, die unsere Projektpartner bei uns beantragen, nicht jedes Jahr gleich. Deshalb gibt uns ein weiter gefasstes Stichwort wie „Südafrika“ die Flexibilität, die wir und unsere Partner in der Projektpraxis brauchen.
Transparenz & DZI-Siegel
Hat medico das DZI-Spendensiegel?
Bereits seit vielen Jahren ist medico mit dem DZI-Spendensiegel ausgezeichnet, das nach jährlicher Prüfung vom Deutschen Zentralinstitut für Soziale Fragen (DZI) vergeben wird. Mit dem Siegel bescheinigt das Institut medico „eine satzungsgemäße Arbeit. Werbung und Information sind wahr, eindeutig und sachlich. Mittelverwendung und Mittelbeschaffung sowie die Vermögenslage lassen sich anhand der Rechnungslegung nachvollziehen. Eine Kontrolle des Vereins und seiner Organe ist gegeben.“ Das DZI besitzt als wissenschaftliche Dokumentations- und Auskunftsstelle langjährige Erfahrung in der Prüfung und Beurteilung von Spendenorganisationen.
Wie hoch sind die Werbe und Verwaltungskosten?
Um Spendengelder verantwortungsvoll einzusetzen, ist eine vernünftige und sachgerechte interne Verwaltung ebenso unerlässlich wie eine aktive Spendenwerbung. Der Werbe- und Verwaltungskostenanteil liegt in den letzten Jahren bei medico immer zwischen 9 und 11%. Der Werbe- und Verwaltungskostenanteil schwankt jährlich: So wird er kleiner, wenn in einem Jahr viele Spenden durch Katastrophen oder Kriege mit entsprechender Medienberichterstattung eingehen und wir in Folge große Nothilfeprojekte mit unseren Partnerorganisationen umsetzen. Im Jahr 2022 betrug dieser Kostenanteil 9,4 Prozent, was vom DZI als niedrig eingestuft wird.
Wie transparent ist medico?
Jährlich legt medico in seinem Jahresbericht ausführliche Rechenschaft über die gesamte Arbeit im Vorjahr ab. Darin sind die Schwerpunkte unserer Arbeit vorgestellt inkl. einer Übersicht über alle geförderten Projekte. Sie sehen, wie hoch unsere Spendeneinnahmen und öffentlichen Zuschüsse insgesamt waren und für welche Länder und Projektbereiche unsere Mittel eingesetzt wurden.
medico erfüllt die Vorgaben der „Initiative Transparente Zivilgesellschaft“. Die Unterzeichnenden dieser Initiative verpflichten sich offen zu legen, welche Ziele ihre Organisation verfolgt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer darüber entscheidet. All diese Informationen sind hier einsehbar.
Wer überprüft die Arbeit von medico und seinen Partnerorganisationen?
Die Arbeit von medico wird regelmäßig von verschiedenen externen Institutionen geprüft. Jedes Jahr prüft eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unseren Jahresabschluss. Das Frankfurter Finanzamt prüft alle drei Jahre die Steuerbefreiung und damit die Berechtigung zur Ausstellung von Spendenquittungen. Zuschussgeber wie zum Beispiel das Auswärtige Amt kontrollieren die ordnungsgemäße Verwendung öffentlich geförderter Projekte. Die Arbeit der Projektpartner wird durch medico geprüft, bei manchen Projekten werden zusätzlich externe Experten für Projektevaluierung und/oder lokale Wirtschaftsprüfer eingesetzt.
Spendenbescheinigung
Spendenbescheinigung ab 50,- Euro
Rein rechtlich benötigt Ihr Finanzamt Spendenquittungen erst ab einem Betrag von 300 Euro. Wir schicken Ihnen schon für Spenden ab 50 Euro und bei Ihrer ersten Spende automatisch eine Spendenbescheinigung zu. Dafür benötigen wir Ihre vollständige Anschrift. Auf Anfrage stellen wir Ihnen selbstverständlich auch für Spenden unter 50 Euro eine Spendenbescheinigung aus. Wenn Sie mehr als einmal im Jahr spenden, können Sie uns um eine Jahresspendenbescheingung bitten. Wenn wir feststellen, dass regelmäßige Spenden eingehen, schlagen wir Ihnen die Ausstellung einer Jahresspendenbescheinigung vor. In diesem Fall schreiben wir Sie an, um Ihr Einverständnis abzufragen. Die Jahresspendenbescheinigung geht Ihnen zu Beginn des Folgejahres für das jeweilige Vorjahr automatisch zu.
5 Cent Überweisung von medico auf Ihrem Konto?
Oftmals übermitteln uns die Banken nicht die vollständige Adresse eines Spenders. In diesem Fall überweisen wir 5 Cent der Spende zurück mit der Bitte um Rückruf, damit Sie uns Ihre Anschrift für die Spendenquittung mitteilen können. Dies ist für uns die kostengünstigste Art, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen, um Ihnen anschließend Ihre Spendenquittung zuzusenden.
Spenden steuerlich absetzen
Steuerliche Vorteile
medico international ist als gemeinnütziger Verein anerkannt. Ihre Spende ist daher steuerlich absetzbar. Die steuerliche Spendenhöchstgrenze liegt bei 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Darüber hinaus gehende Beträge sind auf die nächsten Jahre übertragbar.
Erbschafts- und Schenkungssteuer
Gut zu wissen: Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen sind von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit, wenn geschenktes oder vererbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall bzw. der Schenkung nachträglich in eine gemeinnützige Organisation eingebracht wird.
Spenden- und Adressdaten ändern
Bankverbindung oder Kontaktdaten ändern
Sie sind bereits Spender:in bei medico und möchten uns wichtige Änderungen über Ihre Adressdaten, Ihre Bankverbindung oder Ihren Spendenbetrag mitteilen. Bitte nutzen Sie unser Online-Formular oder senden Sie eine Email an info@. medico.de
Einzugsermächtigungen ändern
Wenn Sie Ihre Einzugsermächtigung ändern möchten (z.B. Ihren Betrag erhöhen oder reduzieren oder Ihre Bankverbindung ändern) nutzen Sie das Online-Formular. Sie können uns auch anrufen oder eine kurze formlose Email an info@ schicken. Wir benötigen Ihren Namen und Ihre Anschrift und, falls auffindbar, die Spendennummer und natürlich den Änderungswunsch. Nach Umsetzung der Änderungswünsche erhalten Sie von uns eine Bestätigung. medico.de
Ich finde meine Spendennummer nicht
Ihre Spendennummer finden Sie auf Ihrer Spendenbescheinigung. Falls Sie diese nicht zur Hand haben - kein Problem. Teilen Sie uns Ihren Namen, Ihre Adresse und ggf. Kontaktdaten per Email oder Telefon mit. Wenn Sie bereits in Kontakt mit uns waren, können wir diese zuordnen. Wenn Sie noch nicht bekannt sind, erhalten Sie eine neue Spendennummer von uns.
Datenschutz
Auf unserer Internetseite können Sie online Spenden vornehmen und an online-Spendenaktionen teilnehmen. Die in das Spendenformular eingegebenen Daten werden verschlüsselt an uns übermittelt und gespeichert. Für die Abwicklung des Spendenauftrags nutzen wir das Spendenformular und die technische Plattform der twingle GmbH, Prinzenallee 74, 13357 Berlin. Die von Ihnen eingegebenen Daten (z.B. Adresse, Bankverbindung etc.) werden von twingle in unserem Auftrag und allein zur Abwicklung des Spendenauftrags auf Servern in Deutschland gespeichert und verarbeitet. Einzelspenden werden auf unserem Spendenkonto bei der GLS-Bank gutgeschrieben. Regelmäßige Einzüge wie Fördermitgliedschaften werden von uns über die Bank für Sozialwirtschaft (BfS) eingelöst.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) in Verbindung mit ihrem Spendenauftrag.
Ihre im Spendenformular eingegebene Email-Adresse wird von uns genutzt, um den Eingang des Spendenauftrags zu bestätigen. Wir verarbeiten Ihre Adressdaten ggf. auch, um Ihnen eine Spendenquittung auszustellen und zuzusenden.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) in Verbindung mit Ihrem Spendenauftrag.
Die Adressdaten, die Bankdaten und die Verwendungszwecke (Spendenstichwort, Projekt) werden im Rahmen verwaltungstechnischer Zuordnungszwecke gespeichert. Die Adressdaten werden zudem für die satzungsgemäße Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit von medico international verarbeitet (z.B. Zusendung des medico-Rundschreibens, Projekt-Mailings). Falls Sie dies nicht möchten, teilen Sie uns das bitte mit.
Den medico-Newsletter erhalten Sie nur, wenn Sie dies im Formular entsprechend angegeben haben.
Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), beim Versand des Newsletter Ihre Einwilligung, die Sie jederzeit widerrufen können.
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind oder wir schränken die Verarbeitung ein, falls z.B. steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten bestehen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen. Es ist allerdings zu beachten, dass bei einem Widerspruch der Spendenauftrag nicht mehr wie gewünscht ausgeführt werden kann.
Widerruf
Auf Dauer ausgelegte Zuwendungsvereinbarungen (regelmäßige Spenden, Fördermitgliedschaften, usw.) können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen und mit sofortiger Wirkung kündigen und die Einzugsermächtigung widerrufen. Vorausbezahlte oder bereits eingezogene Beträge werden auf Verlangen zurückerstattet, wenn das Belastungsdatum nicht länger als acht Wochen zurückliegt. Es gelten dabei die mit Ihrer Bank vereinbarten Bedingungen.
Für einmalige Einzugsermächtigungen gelten die gleichen Bedingungen.