Deutschland

Gesundheit für Geflüchtete

10.05.2017   Lesezeit: 4 min

Mit einer von medico unterstützen Kampagne fordern die Medibüros und Medinetze die Einführung der Gesundheitskarte für alle Geflüchteten.

Mirjam Schülle vom MediNetz Bielefeld ist Gesundheitswissenschaftlerin. Sie betreut die Kampagne „Gesundheit für Geflüchtete“, die die Medibüros und Medinetze seit Ende 2015 mit Unterstützung von medico umgesetzt haben, um die Gesundheitsversorgung für Geflüchtete in Deutschland zu verbessern.

Die deutschlandweit 33 Medibüros und Medinetze sind seit vielen Jahren im Bereich der Gesundheitsversorgung für Geflüchtete und Migranten ohne zureichenden Krankheitsschutz tätig. Wichtige Bestandteile der Kampagne waren die Erstellung der Webseite www.gesundheit-gefluechtete.info, wo sich Ärztinnen und Unterstützer über rechtliche Grundlagen und politische Entwicklungen informieren können, sowie die Forderung nach einer flächendeckenden Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete.

Warum ist für Geflüchtete eine Gesundheitskarte besser als ein Behandlungsschein?

Mirjam Schülle: Wird in Kaiserslautern eine Asylsuchende krank, darf sie nicht einfach eine Ärztin aufsuchen. Vielmehr muss sie bei der Kommune vorstellig werden und einen Behandlungsschein beantragen. Ob sie ihn bekommt, entscheidet eine medizinisch nicht geschulte Sachbearbeiterin. Wird sie danach zu einer Fachärztin geschickt, muss sie vorher erst wieder zurück zum Sozialamt, um eine Facharztüberweisung zu bekommen. Das ist ein Spießrutenlauf, bei dem viel Zeit und Geld zum Beispiel für Fahrtkosten verloren geht. Viele Asylsuchende scheuen die Hürden und verschleppen Krankheiten, was wiederum Folgekosten nach sich zieht. Im nahegelegenen Trier hingegen haben Asylsuchende seit Neustem eine Gesundheitskarte und damit das Recht, direkt eine Arztpraxis aufzusuchen, genau wie deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger.

Was passiert im Notfall?

Im Notfall gehen alle Asylsuchenden direkt ins Krankenhaus, es sei denn, sie sind in einem Heim untergebracht. Dann entscheidet die wachhabende Person, was geschieht. Kommt eine Asylsuchende mit Gesundheitskarte ins Krankenhaus, ist das Prozedere bekannt. Wenn eine Person ohne Gesundheitskarte ganz schnell ins Krankenhaus muss, greift ein Nothilfeparagraph aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Das Krankenhaus muss die Person behandeln und danach mit der Sozialbehörde abrechnen. Das funktioniert in der Praxis allerdings oft schleppend. Viele Krankenhäuser bleiben auf den Kosten sitzen, weswegen sie das nicht so gerne machen und die Patientinnen und Patienten das auch spüren lassen.

Wie kommt es zu dem Flickenteppich in der Gesundheitsversorgung für Geflüchtete?

Es ist vollkommen absurd, dass die Person aus einer Kommune eine ganze andere Gesundheitsversorgung erhält als eine andere Person aus der Nachbarkommune. Asylsuchende können sich ja nicht aussuchen, wo sie wohnen. Wir fordern daher eine gleichberechtige Versorgung für alle, bedarfsgerecht auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Da es 2015 relativ harte Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zu den Asylpaketen I, II und III gab, die auf den Kompromiss hinausliefen, dass die Länder über die Einführung der Gesundheitskarte für Geflüchtete entscheiden, wird auf Bundesebene wohl vorerst nichts passieren. Die Kommunen haben aber viel Gestaltungsspielraum, den sie besser nutzen könnten. Es gibt auch Kommunen, die das machen. Bremen zum Beispiel, das die Karte schon 2005 eingeführt hat. 2012 hat Hamburg nachgezogen. Seit 2015 gibt es nun eben die Möglichkeit im Bundesgesetz, dass auch Flächenstaaten die Gesundheitskarte einführen. Das haben auch viele getan, die Ausgestaltungen sind aber sehr unterschiedlich. Schleswig-Holstein und Thüringen haben es beispielsweise so geregelt, dass das Land die Kosten übernimmt und die Kommunen verpflichtet, die Gesundheitskarte einzuführen. Das heißt, in diesen Ländern gibt es flächendeckend die Gesundheitskarte und keinen Behandlungsschein mehr. Das ist unseres Erachtens eine sehr sinnvolle und gute Lösung. In anderen Flächenstaaten, vor allem in NRW, kann die Kommune selbst entscheiden, ob sie die Gesundheitskarte einführt. Viele Kommunen machen das nicht, weil sie sagen, es sei zu teuer.

Stimmt das? Ist die Gesundheitskarte teurer als die Behandlung mit Behandlungsschein?

Wir glauben, das ist ein vorgeschobenes Argument. Die Kosten werden unseres Erachtens nicht richtig kalkuliert. Man muss genau wissen, welche Kosten hinzukommen und welche wegfallen. Oft werden die, die eingespart werden, nicht in die Kalkulation mit einbezogen. Viele Lokalverwaltungen sagen dann erstmal, das machen wir nicht. Das ist uns zu teuer. Als wir das entdeckt haben, haben wir ein zehnseitiges Papier entwickelt, in dem wir die Kosten und unsere Argumente detailliert aufführen. Dieses Papier haben wir dann bundesweit gestreut und das Gespräch mit Lokalpolitikerinnen und -politikern gesucht. In Trier und in Thüringen ist es den Engagierten vor Ort tatsächlich gelungen, die Entscheidungsträger von unserer Position zu überzeugen. Dort gibt es jetzt eine Gesundheitskarte für Geflüchtete.

Diese Fokussierung auf Kosten hat auch eine problematische Seite. Man könnte ja sagen, Gesundheit ist ein Menschenrecht, egal wie teuer es ist.

Das ist richtig. Wenn wir uns darauf zurückgezogen hätten, hätten wir aber nichts erreicht. In der ganz konkreten politischen Umsetzung hängt einfach alles an diesen Kosten. Und wir haben gemerkt, dass es hilfreich ist, wenn man gute Argumente und Belege hat. Am Ende bleibt die Feststellung: Die Gesundheitskarte für Geflüchtete ist billiger, administrativ geschickter und barrierefreier für die betroffenen Personen. Was bleiben da für Gegenargumente außer: Wir wollen es nicht, weil wir die Leute hier diskriminieren wollen?

Das Interview führten Anne Jung und Ramona Lenz.


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