Die Frankfurter Hilfs- und Menschenrechtsorganisation medico international warnt vor einem Tabubruch bei der in dieser Woche stattfindenden Innenministerkonferenz. Mehrere Innenpolitiker hatten in den vergangenen Wochen eine Lockerung des Abschiebe-Stopps nach Syrien gefordert. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer hat sich im Vorfeld der IMK für die Abschiebung von Straftätern und so genannten "Gefährdern" ausgesprochen.
"Sollten die Forderungen ernst gemeint sein und über den üblichen Abschiebe-Populismus hinausgehen, der ja mittlerweile zum Vorprogramm der IMK gehört, dann hätten wir es mit einem absoluten Tabubruch zu tun", so Till Küster, Nahost-Koordinator bei medico international. "Wer populistisch von kriminellen Syrern und ihrer Abschiebung spricht, muss aber auch den politischen Preis benennen, den das kosten würde. Dazu würde die Kooperation mit einem Repressionsregime unter Machthaber Assad zählen, das geschätzt 150.000 Menschen aus politischen Gründen inhaftiert, getötet oder verschwinden lassen hat."
Die neu entfachte Debatte konterkariere außerdem die positiven Entwicklungen in der juristischen Aufarbeitung der syrischen Diktatur - auch in Deutschland und Europa. "Das Grauen in syrischen Gefängnissen ist genauestens beschrieben und dokumentiert. So gut dokumentiert, dass sich derzeit in einem historischen Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz zwei syrische Geheimdienstmitarbeiter wegen tausendfacher Folter und dutzendfachem Mord verantworten müssen" Auch in anderen europäischen Staaten sind ähnliche Verfahren in Vorbereitung, die Niederlande prüfen gar eine Anklage gegen Machthaber Assad selbst.
"Dass Innenminister Seehofer nicht einmal den Prozess an einem deutschen Gericht abwarten möchte, welches das Foltersystem in Syrien untersucht, lässt nur zwei Schlussfolgerungen zu: Entweder hat er keine Kenntnis vom Prozess in Koblenz oder es ist ihm egal, was dort an Verbrechen und Grausamkeiten syrischer Behörden verhandelt wird. Man kann nur hoffen, dass die Innenministerkonferenz dieser Ignoranz nicht folgen wird", so Küster. "Ein Rechtsstaat, darf niemanden - auch keine Straftäter - bewusst in die Gefahr einer solchen Behandlung bringen."
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