Ende März standen sie noch im offiziellen Programm für den Besuch des Bundesministers des Auswärtigen in der Republik Südafrika. Ende Mai dann der Rückzieher: die »Khulumani Support Groups« können durch das Auswärtige Amt nicht finanziell gefördert werden, weil eine offizielle und mit sichtbarer Billigung der Bundesregierung erfolgende Unterstützung von auf Entschädigungen zielenden Kampagnenaktivitäten den engen und freundschaftlichen Beziehungen zur Republik Südafrika Schaden zufügen könnte, schrieb uns die Afrika-Beauftragte des AA, Frau Gräfin Strachwitz.
Keine wohlklingende Rhetorik mehr und auch nichts mehr vom dem ansonsten gerne gepflegten Diskurs über Konfliktbearbeitung und die Notwendigkeit der Stärkung der Zivilgesellschaft. Statt dessen die Rote Karte für die internationale Fachwelt, für die längst außer Frage steht, daß Krisenbewältigung und Versöhnungsprozesse auf Dauer nur gelingen, wenn sie von Entschädigungen für die Opfer begleitet werden. Reparationen, das zeigten zuletzt die Auseinandersetzungen um die Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern, aber werden nie anstandslos gewährt, sondern immer in gesellschaftlichen Konflikten erstritten und ausgehandelt. Ohne eine wachsame und engagierte Zivilgesellschaft gelingen weder der gesellschaftliche Interessenausgleich noch eine nachhaltige Krisenbearbeitung.
Erfahrungsgemäß aber blamiert sich eine gute Idee, wenn sie auf ein machtvolles reales Interesse trifft. Der milliardenschwere Verkauf von deutschen U-Booten und Korvetten an Südafrika, den die Bundesregierung forciert, verlangt ein ebenso umfangreiches Kompensationsgeschäft, für das noch Investoren gesucht werden. Entschädigungsforderungen aber stören das Geschäft.