Solidarität

Wohltätigkeit überwinden

17.11.2015   Lesezeit: 9 min

Umso erfolgreicher der Kampf um wirtschaftliche und soziale Menschenrechte ist, umso überflüssiger wird letztlich wohltätige Hilfe.

Von Thomas Gebauer und Felix Speidel

Es ist gut und richtig, einem Obdachlosen ein Bett für die Nacht zu geben, schrieb Bertolt Brecht in seinem Gedicht »Das Nachtlager«. Allerdings, so Brecht weiter, werde dadurch »die Welt nicht anders, […] das Zeitalter der Ausbeutung nicht verkürzt«.

Dieses grundlegende Problem betrifft auch wohltätige Spenden internationaler Freiwilliger sowie Wohltätigkeit (Charity) im Allgemeinen. Ihr gut gemeintes Ziel ist es in der Regel, Not, Armut und Bedürftigkeit zu lindern. Jedoch bleibt eine solche wohltätige Hilfe, sofern sie Bedürftigkeit nur kurzfristig abfedert, in der Regel bei der Behandlung von Symptomen gesellschaftlicher Missstände stehen.

Politische Ursachen von Armut und sozialer Ausgrenzung wie z.B. eine starke Ungleichverteilung gesellschaftlicher Ressourcen oder unfair gestaltete internationale Wirtschaftsbeziehungen nimmt sie meist nicht in den Blick. Wohltätige Hilfe kann unter bestimmten Umständen darüber hinaus sogar ungewollt dazu beitragen, gesellschaftliche und politische Verhältnisse zu stabilisieren, die Bedürftigkeit immer wieder aufs Neue entstehen lassen. Aus diesen und weiteren Gründen, die hier diskutiert werden sollen, gilt es wohltätige Hilfe zu kritisieren.

Menschen in sozialen Notlagen zu helfen ist ein ethischer Grundsatz, keine Frage. Noch besser ist es freilich, Bedürftigkeit durch eine Beseitigung ihrer Ursachen von vorne herein erst gar nicht entstehen zu lassen. Wo dies nicht gelingt und wo somit Hilfe weiter notwendig ist, sollte diese idealerweise durch öffentlich-solidarische Institutionen der Daseinsfürsorge, d.h. durch sozialstaatliche Strukturen gewährleistet werden, die auch einen Anspruch auf die entsprechende Hilfe garantieren.

Zum Zustand sozialer Sicherung und sozialer Gerechtigkeit in Zeiten des Neoliberalismus

Derartige sozialstaatliche, öffentlich-solidarische Institutionen sind in den letzten Jahrzehnten allerdings nahezu weltweit zunehmend unter Druck geraten. Verantwortlich dafür ist eine neoliberale, welche neben der Privatisierungen öffentlicher Güter und der Deregulierung der Märkte auch einen massiven Sozialabbau vorantreibt. Durch ihn geht institutionell abgesicherter Beistand und damit gesellschaftliche Solidarität zunehmend verloren, anstatt gestärkt zu werden.

Insgesamt bewirkt die neoliberale Reformpolitik weltweit eine größere Ungleichverteilung gesellschaftlicher Chancen und Ressourcen und damit die Öffnung der sozialen Schere. Besonders betroffen sind hiervon die Gesellschaften des Globalen Südens. In jenen Ländern des Südens, in denen öffentliche Daseinsfürsorge zumindest in Ansätzen existiert hatte, hat der Sozialabbau zu einem nahezu vollständigen Kollaps öffentlicher Sozialpolitik geführt. Gleichzeitig wurde durch Privatisierungen gerade im Globalen Süden vielen Menschen der Zugang zu wichtigen Ressourcen wie sauberes Trinkwasser oder Ackerland entzogen. Arbeitnehmer*innenschutzgesetze wurden vielerorts stark gelockert und die Deregulierung des internationalen Handels trieb viele Kleinproduzent*innen, vor allem im Agrarbereich, in den Ruin.

Hierin liegen einige der Ursachen für Armut, soziale Ausgrenzung und ökonomische Verwundbarkeit, von denen große Teile der Weltbevölkerung – insbesondere im Globalen Süden – betroffen sind. Genau diese sozialen Missstände sind es letztlich, die bei vielen internationalen Freiwilligen den Impuls auslösen, durch eine wohltätige Spende schnelle Abhilfe schaffen zu wollen. Eine solche erscheint – zumindest auf den ersten Blick – vielen als unkompliziertes, effektives und deshalb naheliegendes Mittel.

Zur Kritik wohltätiger Hilfe

Bei aller Kraft, die im Engagement von karitativen Hilfsorganisationen sowie in privaten wohltätigen Spendenbemühungen steckt, können sie das Fehlen oder die Mängel sozialpolitischer Institutionen sowie einen ungleichen Zugang zu ökonomischen Ressourcen innerhalb einer Gesellschaft jedoch nur unzureichend kompensieren. Weder quantitativ noch rechtlich.

Im Gegensatz zu öffentlichen sozialpolitischen Institutionen sind private Hilfsorganisationen und Spender*innen den Bedürfnissen und Rechtsansprüchen von Menschen nicht formell verpflichtet. Gegenüber öffentlichen Einrichtungen können Hilfsbedürftige noch Rechte einklagen, nicht aber gegenüber privaten Organisationen und Spender*innen.

Dabei ist nicht nur das Geben selbst freiwillig, auch die Auswahl der Begünstigten dieser Art von Hilfe geschieht durch die willkürliche Entscheidung der Gebenden. So erhalten oft nicht diejenigen Hilfe, die sie am dringendsten benötigen, sondern die, die es nach Gutdünken der Spendenden am meisten »verdient« haben. Die BBC zitiert in ihrem Onlineartikel mit dem Titel »Arguments against charity« (Argumente gegen Wohltätigkeit) einen Mitarbeiter einer Anti-Hunger-Kampagne mit den Worten: »(…) Ich muss manchmal mit Leuten konkurrieren, die ausschließlich Kinder ernähren wollen. Ich hasse dies. Jeglicher Hunger ist falsch. (…) Schauen Sie, ich versorge Drogenabhängige und Sexarbeiter*innen mit Nahrungsmitteln«.

Ein weiterer Kritikpunkt rein wohltätiger wie auch humanitärer Hilfe ergibt sich daraus, dass diese in Gesellschaften, die von starker sozialer Ungerechtigkeit und Ungleichheit betroffen sind die Funktion einer Art Reparaturbetrieb einnehmen kann. So entlastet sie den Staat und die gesellschaftlichen Eliten, die auf der Gewinnerseite sozialer Ungleichheit stehen, von der Notwendigkeit, selbst etwas gegen bestehende soziale Missstände zu unternehmen.

Wo immer Wohltätigkeit soziale Härten auf der individuellen und lokalen Ebene abfedert, läuft sie Gefahr, zur Überwindung möglicher politischer Legitimationsdefizite der Regierenden beizutragen und den Drang der Bevölkerung nach politischen und sozialen Reformen, die die tatsächlichen Ursachen der sozialen Missstände ins Visier nehmen, abzumildern. Einer politischen Mobilisierung der gesellschaftlich Benachteiligten kann so ungewollt der Wind aus den Segeln genommen werden.

Wohltätigkeit in größerem Maßstab kann zudem dazu führen, dass bereits bestehende sozialstaatliche Mechanismen und Umverteilungssysteme wieder zurückgefahren werden, wenn entsprechende politische und gesellschaftliche Eliten feststellen, dass wohltätige Geber*innen gewillt und in der Lage sind, notwendige soziale Leistungen zu übernehmen und auch bei zusätzlichen Lücken in den öffentlichen Sozialsystemen einzuspringen. Gegenüber staatlich garantierten Leistungen bergen wohltätige Hilfen dabei oft eine höhere Gefahr, irgendwann wieder zu versiegen bzw. nur den Charakter kurzfristiger »Strohfeuer« zu haben. In dem Maße, indem private Spendeninitiativen und wohltätige Organisationen staatliche Sozialleistungen ersetzen, werden die Bedürftigen dieser Gefahr ausgesetzt, die notwendige Unterstützung wieder zu verlieren.

Wohltätigkeit kann gesellschaftliche und politische Missstände, für die sie eigentlich Abhilfe schaffen will, also festigen oder sogar noch vertiefen. Aus diesen Gründen ist es wichtig, bloße wohltätige Hilfe weit möglichst zu überwinden und andere Formen der (Ab-)Hilfe gegen Armut, Not und Bedürftigkeit zu finden.

Wohltätigkeit überwinden – Zugang zu gesellschaftlichen Ressourcen, soziale Sicherung und ein Leben in Würde auf rechtliche Beine stellen

Um Not und Bedürftigkeit nicht nur kurzfristig abzumildern, sondern langfristig ein gutes Leben in Würde zu ermöglichen, ist es notwendig, gesellschaftliche Verhältnisse, die für diese Mängel verantwortlich sind, wie eine zunehmende soziale Ungleichheit, unfaire Handelsbeziehungen und das Fehlen sozialer Sicherungssysteme, zu überwinden. Hierzu bedarf es unter anderem einer Abkehr von der oben beschriebenen neoliberalen Politik, die diese Verhältnisse teils geschaffen, teils gestärkt hat. Ziel muss dabei die Schaffung einer ausgeglicheneren und gerechten Verteilung der gesellschaftlichen Ressourcen sein, die ein gutes Leben sichern.

Hierzu zählen unter anderem faire Löhne, die ein Leben jenseits von Armut ermöglichen und die zugleich Teil einer faireren Verteilung des gesamtgesellschaftlich erwirtschafteten Reichtums darstellen. Weitere Beispiele sind ein (bezahlbarer) Zugang zu Ressourcen wie Wasser, Wohnraum, Ackerland und medizinischer Versorgung. Sind solche »Ressourcenzugänge« für alle vorhanden, so wird Bedürftigkeit zur Ausnahme. Wo sie dennoch auftritt, bedarf es einer solidarischen Hilfe durch sozialpolitische Institutionen, die über eine verpflichtende soziale Umverteilung (z.B. über Steuern) finanziert werden.

Wird der Zugang zu den genannten gesellschaftlichen Ressourcen sowie auch der Zugang zu Hilfe im Falle von Bedürftigkeit (Daseinsfürsorge) auf rechtliche Beine gestellt, bestehen also entsprechende einklagbare »Zugangsrechte « für diese Ressourcen und Leistungen, so kann die Überwindung von Not und Bedürftigkeit aus der Sphäre von freiwilligem Engagement, Spenden und Wohltätigkeit herausgelöst und dauerhaft abgesichert werden.

Auf der Ebene des internationalen Völkerrechts ist ein solcher Rechtsanspruch auf die Überwindung von Not und sozialer Benachteiligung bereits etabliert. Eine der großen Menschenrechtserklärungen, die »Internationale Konvention über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte« aus dem Jahr 1966 verpflichtet im Prinzip die Vertragsstaaten dazu, allen Menschen das Menschenrecht auf soziale Sicherung, ein Leben frei von Hunger und den höchsten erreichbaren Gesundheitszustand zu gewährleisten. Weitere Rechte sind unter anderem das Menschenrecht auf Arbeit, auf Mindeststandards in der Lohnpolitik und das Recht auf Bildung. In Wirklichkeit gewährleisten allerdings nur wenige Staaten der Erde ihren Bürger*innen diese Rechte in vollem Umfang. Dies mag unter anderem daran liegen, dass der - artige Rechtsgarantien die Interessen und Privilegien derjenigen nicht unangetastet lassen, die bisher auf der Gewinnerseite einer unfairen Welthandelsordnung, der Ungleichverteilung gesellschaftlicher Ressourcen und der oben beschriebenen neoliberalen Reformpolitik stehen.

Dass die sozialen Menschenrechte für die Mehrheit der Weltbevölkerung in Zukunft nicht mehr nur auf dem Papier bestehen, dafür lohnt es zu streiten. Wer den von Armut und Ausbeutung Betroffenen dieser Welt wirklich »helfen« möchte, sollte sich in diesem Sinne politisch engagieren, anstatt bloß milde, wohltätige Gaben zu verteilen.

Ein solches Engagement schließt Geldspenden nicht automatisch aus. So besteht z.B. die Möglichkeit einer politisch-solidarischen Spende anstelle einer wohltätigen. Eine solche kann in der finanziellen Unterstützung von sozialen Bewegungen, Menschenrechtsverteidiger*innen und solchen zivilgesellschaftlichen Organisationen bestehen, die für die Verwirklichung oder Verteidigung politischer, wirtschaftlicher und sozialer Rechte kämpfen.

Konkret können politisch-solidarische Spenden beispielsweise in den Aufbau alternativer Medien- und Kommunikationsstrukturen fließen, in die Deckung von Anwalts- und Gerichtskosten, in Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit sowie in Verwaltungs- und Reisekosten oder in die psychologische Betreuung von Aktivist*innen, die politische Repression und Gewalt erfahren haben. Umso erfolgreicher der Kampf um wirtschaftliche und soziale Menschenrechte ist, umso überflüssiger wird letztlich wohltätige Hilfe.

Fazit

Die Verwirklichung wirtschaftlicher und sozialer Menschenrechte, zu denen auch eine rechtlich garantierte Hilfe im Falle von Bedürftigkeit gehört, hat viele Vorteile gegenüber rein wohltätigen Hilfs- und Spendenaktionen, die letztlich immer vom Goodwill einzelner abhängen. Letztere lindern oftmals nur die Symptome von Bedürftigkeit und laufen dabei Gefahr, den politischen Charakter ihrer Ursachen auszublenden sowie die Verursacher*innen unter Umständen indirekt sogar noch zu entlasten.

Schon der Pädagoge und Sozialreformer Johann Heinrich Pestalozzi, ein Zeitgenosse der französischen Revolution äußerte folgenden Satz: »Wohltätigkeit ist die Ersäufung des Rechts im Mistloch der Gnade«. Dieses »Recht« oder genauer, die wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte gilt es heute vor allem gegen die neoliberale Ausrichtung der Politik zu verteidigen bzw. neu zu erkämpfen.

Thomas Gebauer ist Geschäftsführer der sozialmedizinischen Menschenrechts- und Hilfsorganisation medico international. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten zählen unter anderen die Bereiche globale Gesundheit und psychosoziale Versorgung. In Solidarität und Zusammenarbeit mit den Ausgegrenzten und Marginalisierten im globalen Süden setzt sich medico für menschenwürdige Lebensverhältnisse ein, die ein Höchstmaß an Gesundheit und sozialer Gerechtigkeit ermöglichen. 1997 wurde die von medico international initiierte Internationale Kampagne zum Verbot von Landminen mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet.

Felix Speidel leitet beim "ICJA Freiwilligenaustausch weltweit" den redaktionellen Entstehungsprozess der Publikation "Spende gut, alles gut? Kritische Perspektiven auf Spenden von internationalen Freiwilligen aus dem Globalen Norden im Nord-Süd-Kontext", von der dieser Text Teil ist. Er ist Politologe und Geograph und war in der Vergangenheit mehrfach in Mexiko tätig; erst als internationaler Freiwilliger, später als Menschenrechtsbeobachter im Bundesstaat Chiapas und zuletzt als Mitarbeiter einer mexikanischen Nichtregierungsorganisation, die sich für die Stärkung politischer sowie wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte einsetzt.


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