Ausgerechnet am 11. September soll der Rückzug der ausländischen Truppen aus Afghanistan abgeschlossen sein. Damit endet eine zwanzig Jahre sich fortschleppende und immer blutige Intervention so unrühmlich und so verlogen, wie sie begonnen hat. Auf Sieg rüsten allein die Taliban, die sich überall vorankämpfen, mehrere Provinz- und Distrikthauptstädte eingenommen und wichtige Verkehrsverbindungen unterbrochen haben. Gerade legen sie einen Ring um die Hauptstadt Kabul. Nach dem Rückzug der Interventionsarmeen bleiben Präsident Ashraf Ghani nur noch die eigenen Waffen. Die wird seine Regierung dann nicht nur gegen die Taliban, sondern auch gegen andere Kampfverbände zu richten haben. Tatsächlich ist das einzige Resultat der in Wahrheit zur Legitimierung des Rückzugs inszenierten „Friedensverhandlungen“ die Aufrüstung ausnahmslos aller Bürgerkriegsparteien. Die Regierung ist ja selbst nur eine dieser Parteien. Das gilt sogar für die zwischen allen Stühlen gefangene afghanische Demokratie- und Menschenrechtsbewegung. Tatsächlich musste das Kabuler Büro des medico-Partners Afghanistan Human Rights and Democracy Organisation (AHRDO) immer schon von bewaffneten Wachen geschützt werden. Nachdem die AHRDO-Kolleg:innen vor zwei Jahren einen Fluchtweg in ein Nachbargebäude angelegt hatten, auf dem sie zum Schutz vor Verfolgern eine Eisentür hinter sich schließen können, lagern im Büro jetzt auch schwerere Waffen.
Niemand weiß mehr
Allerdings ist der Rückfall des Landes in den Krieg aller gegen alle noch nicht beschlossene Sache. Es ist nicht einmal sicher, ob die Taliban im September wirklich bewaffnet nach der Macht greifen werden. Deshalb wird noch immer fleißig weiterverhandelt. Auf die Gesprächsrunden in Doha folgten offizielle Verhandlungen in Moskau und inoffizielle in Teheran. Dabei sprachen alle Beteiligten immer wieder mit Pakistan, der ersten Schutzmacht der Taliban. Der schleppende Gang der Gespräche zeigt sich aktuell in der Absage der vom 24. April bis 4. Mai geplanten Großkonferenz in Istanbul. Ein neuer Termin ist nicht anberaumt. Die Taliban haben ihre Teilnahme ohnehin erst einmal abgesagt.
Am Prozess beteiligt sind die USA, die EU, Russland, China, Indien, Pakistan und die Türkei sowie, natürlich, die bewaffneten afghanischen Formationen, von der Regierung in Kabul über die Taliban bis zu den diversen Mudschaheddin-Verbänden. Letztere verstehen sich als Vertreter:innen der verschiedenen ethnischen Gruppen, deren Konflikte seit zweihundert Jahren die Tiefengrammatik des postkolonialen Dauerkrieges bilden. Nicht eingeladen sind die Sprecher:innen der Demokratie- und Menschenrechtsbewegung. Nicht dabei sind auch die Überlebenden der Gewalt gleich welchen ethnischen oder religiösen Hintergrunds. Sie wurden bisher nur in Lobbygesprächen am Rand gehört. Das wird wohl so bleiben. Dennoch lassen die ausländischen Regierungen von der Fiktion nicht ab, dass es sich um einen „Afghan-owned and Afghan-led process“ handele, also um einen Prozess, der von Afghan:innen für Afghan:innen geführt würde. Nichts könnte falscher sein.
Worum es geht
Richtig ist, dass die zur Verhandlung Geladenen ausschließlich ihren eigenen Interessen, ihren jeweiligen geopolitischen Kalkülen folgen. Den USA geht es um ihre eigentlich schon verlorene Rolle als Führungsmacht des globalen Empire, darin um die Wahrung des Gesichts und natürlich um den globalen „Krieg gegen den Terror“. Die europäischen Länder sind mit den USA „mitgegangen, mitgefangen“, agieren aber auch mit Blick auf Migrationspolitik, d.h. auf Grenzsicherung: Erbärmlicher geht’s immer. Pakistan geht es um die Taliban, dem Iran um die schiitischen Minderheiten. Indien und China geht es um ihren jeweils eigenen geopolitischen Führungsanspruch. Den Taliban geht es um ihren letztendlichen Sieg. Der Regierung in Kabul geht es um ihren bloßen Bestand. Darum geht es auch den anderen Warlords. Faktisch mit an Bord, wenn auch zu gar nichts eingeladen, ist der Islamische Staat, der Afghanistan mehr noch als bisher zu einer Basis seiner globalen Operationen machen will.
Politisch geht es um die Form eines künftigen afghanischen Staats: darum, ob dieser weiter ein Zentralstaat unter faktischer Vorherrschaft der Paschtun:innen oder ein wie auch immer föderalisierter Bundesstaat sein soll. Tatsächlich hat der Krieg in dieser Frage seinen postkolonialen Ursprung: ethnisch-religiöse Konflikte größeren Ausmaßes gab und gibt es in diesem Land erst seit dem 18. Jahrhundert, seit der ersten Gründung eines Staats des zuvor gar nicht gebräuchlichen Namens „Afghanistan“. Ein Schweizer Modell ist die Option zugleich der Warlords wie der Demokratie- und Menschenrechtsbewegung, zu der deshalb auch viele Hazara gehören, Angehörige der größten unter den kleineren ethnischen Gruppen. Dabei geht es den in Zentralafghanistan lebenden, Farsi sprechenden und religiös der Schia verbundenen Hazara schlicht ums Überleben, drohen ihnen die anderen, weithin Paschtu sprechenden und religiös der Sunna verbundenen ethnischen Gruppen doch schon lange mit dem Genozid. Dabei ist die Rede vom „Völkermord“ wörtlich zu nehmen. Nach allerdings ungenauen Schätzungen hat sich die Zahl der Hazara seit dem 19. Jahrhundert auf weniger als die Hälfte reduziert. In den letzten fünf Jahren sind über 1.000 Angehörige der Minderheit Anschlägen, meist Selbstmordattentate der Taliban oder des IS, zum Opfer gefallen. Unter dem Taliban-Regime wurden bis zu 3.000 Hazara gezielt ermordet, oft durch öffentliches Abschlagen des Kopfes. Gezielt diskriminiert wurden und werden sie auch durch die Regierungen der Präsidenten Karzai und Ghani.
Gehen oder bleiben
Zur Schwäche der Demokratie- und Menschenrechtsbewegung gehört, dass viele Aktivist:innen das Land bereits verlassen haben. Jeden weiteren Tag gehen mehr. Sie tun es darin vielen anderen Afghan:innen gleich. Allein 2019 haben über 100.000 Menschen das Land verlassen, insgesamt gibt es weltweit 2,7 Millionen Geflüchtete afghanischen Hintergrunds. Von den im Land lebenden 35 Millionen Menschen sind 2,6 Million Binnenvertriebene. Stärkstes Motiv der Migration ist neben der Gewalt die desaströse ökonomische Lage, die objektive Perspektivlosigkeit. Auch wenn Afghanistan an Ressourcen nicht arm ist, lebt das Land allein und ausschließlich von der Gewalt – die zu ihrer Durchführung und Aufrechterhaltung notwendigen Verwaltungstätigkeiten und die Zuflüsse an humanitärer Hilfe eingeschlossen. Geschätzt 70 Prozent, nach anderen Berechnungen gar 90 Prozent der Afghan:innen leben unterhalb der Armutsgrenze, eine ungeheuerliche Zahl. Und: In der tiefen Krise der globalen kapitalistischen Ökonomie ist gar nicht abzusehen, wie Afghanistan seine Zugehörigkeit zur weltweiten schnell wachsenden Überflussbevölkerung ohne irgend existenzsicherndes Einkommen überwinden sollte. Auch das spricht für die Rückkehr zum Krieg: Er ist selbst eine politische Ökonomie und in Afghanistan unstrittig die aussichtsreichste für alle, die Waffen zu benutzen wissen. Diese Ökonomie stützt sich auf und benutzt die Überlebenden der Gewalt, die auf Dauer, wenn nicht auf immer physisch, psychisch und existenziell Verwundeten und Verletzten. Sie sind die Verdammten dieses Landes.
Subjektive Perspektiven
Auf den Punkt gebracht: Die Lage Afghanistans ist perspektivlos, wer etwas anderes behauptet, lügt wider besseres Wissen und schamlos. Trotzdem übersetzt sich objektive Perspektivlosigkeit nicht umstandslos in subjektive Perspektivlosigkeit. Deshalb ist an dieser Stelle an den Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zu erinnern, der allen Menschen das Recht auf Freizügigkeit gewährt, zu dem auch das Recht gehört, das eigene Land zu verlassen. Zu erinnern ist dabei an den Skandal, dass mit dem Menschenrecht auf Auswanderung formell noch kein Menschenrecht auf Einwanderung korrespondiert – obwohl Letzteres dem Ersteren logisch eingeschrieben ist und erst die Einheit beider ein wirkliches Recht auf Freizügigkeit konstituiert. Mit Worten kaum mehr zu fassen ist deshalb auch die Ungeheuerlichkeit, dass die Europäische Union und mit ihr deutsche Landes- und Bundesregierungen nach wie vor stets ebenfalls gewalttätig organisierte Abschiebeflüge nach Afghanistan durchführen – den bislang letzten gerade in diesem Juni: Flüge, wenn nicht direkt in den Tod, dann in ein kaum mehr zu fassendes Elend.
Allerdings können und wollen nicht alle gehen. Zu ihnen gehören die Demokratie- und Menschenrechtsaktivist:innen, die in der objektiven Perspektivlosigkeit des Landes an ihrer subjektiven Perspektive festhalten. Sie verlangen, weiter gehört zu werden. Sie verlangen, dass die Überlebenden der Gewalt gehört werden, gleich welchen ethnischen oder religiösen Hintergrunds. Sie verlangen ernsthafte Verhandlungen um Demokratisierung und Föderalisierung auf der Grundlage des Menschenrechts. In den zu erwartenden Szenarien für Afghanistan reduziert sich der Streit ums Menschenrecht allerdings auf seine existenzielle Selbstbehauptung. Ob das Bleiben möglich ist, ist fraglich. Deshalb digitalisieren die Aktivist:innen von AHRDO im Moment das umfangreiche Archiv ihrer jahrelangen Arbeit unter allen ethnischen Gruppen des Landes: Dokumente ihres Versuchs, mit den Mitteln des Theaters der Befreiung mit allen ins Gespräch zu kommen und alle zu sammeln, die sich zuerst als Demokrat:innen im Streit ums Menschenrecht und um Gerechtigkeit verstehen. So kann es zur Not außer Landes geschafft werden. Schwieriger wird das mit dem Versuch, den Erfahrungen der Opfer inmitten Kabuls einen eigenen Raum zu schaffen: das Museum der „Memory Boxes“. In ihnen präsentieren sie Erinnerungsgegenstände an getötete, oft ermordete Angehörige allen, die diese Erinnerungen und Erfahrungen mit ihnen teilen wollen. Es kann sein, dass auch dieses Museum ins Exil gehen muss.
Von wegen sicher
Seit 2016: 1.035 Abschiebungen nach Afghanistan
An der allgegenwärtigen Unsicherheit in Afghanistan haben auch zwei Jahrzehnte NATO-Einsatz nichts geändert. Im Zuge des begonnenen Abzugs ausländischer Truppen ist die Zahl der Anschläge durch die Taliban deutlich gestiegen. Ortskräfte, die mit den ausländischen Truppen zusammengearbeitet haben, sind besonders gefährdet – ebenso Rückkehrer:innen, die als „verwestlicht“ bedroht oder angegriffen werden. Obwohl ihre schwierige bis lebensbedrohliche Situation vor Ort seit langem bekannt ist, halten EU und Bundesregierung an Abschiebungen und Rückführungen fest. Seit dem EU-Abschiebeabkommen im Dezember 2016 wurden insgesamt 1.035 abgelehnte Asylbewerber:innen aus Deutschland nach Afghanistan abgeschoben. Die kurzzeitige Corona-bedingte Aussetzung ist wieder aufgehoben und das Abkommen im Januar 2021 erneuert worden.
Doch damit nicht genug: Um die Zahl der Ausreisen zu erhöhen, wird vielen Afghan:innen mit Programmen wie „Starthilfe Plus“ oder „Perspektive Heimat“ eine „freiwillige“ Rückkehr nahegelegt. Schließlich trägt jede Rückkehr zu den politisch erwünschten „hohen Zahlen“ bei. Hinzu kommt: Wenn Afghan:innen freiwillig zurückgehen, muss es dort doch sicher sein, jedenfalls sicher genug, um dorthin abschieben zu können. Was mit den Menschen nach ihrer Rückkehr geschieht, wird dabei ausgeblendet.
Dieser Beitrag erschien zuerst im medico-Rundschreiben 2/2021. Das Rundschreiben schicken wir Ihnen gerne kostenlos zu. Jetzt abonnieren!