Klage gegen KIK

Nur ein erster Schritt

12.09.2016   Lesezeit: 4 min

KiK hat sich bereit erklärt, den Überlebenden und Hinterbliebenen des Textilbrandes von Karatschi rund fünf Millionen Dollar zu zahlen. Die Opfer werden weiterkämpfen.

Vor gerade zwei Wochen hat das Landgericht Dortmund den vier Klägern gegen KiK Prozesskostenbeihilfe gewährt und damit noch einmal die Berechtigung ihrer Klage gegen den Discounter unterstrichen. Jetzt hat sich das beklagte Unternehmen bereit erklärt, den Überlebenden und Hinterbliebenen des Textilbrandes von Karatschi rund fünf Millionen Dollar Entschädigung zu zahlen. Bekanntgegeben wurde die Einigung zum vierten Jahrestag der Katstrophe, bei der am 11. September 2012 260 Menschen bei lebendigem Leib verbrannten. Die Vertreter der Opfer und Hinterbliebenen hatten die Verhandlungen zwischenzeitlich abgebrochen, weil sie sich vom deutschen Discounter nicht länger hinhalten lassen wollten.

Kein Unfall, sondern Massenmord

Der vierte Jahrestag des „Industrial 9/11“ war in Pakistan ein großes Ereignis: ausführliche Artikel in allen Tageszeitungen und Sondersendungen in Rundfunk und Fernsehen. Dabei meldete sich auch der Chefminister der Provinz Sindh, Syed Murad Ali Shah, zu Wort. In überraschender Deutlichkeit kündigte der Regierungschef an, die strikte Einhaltung des Arbeitsrechts und der Gesetze zur Arbeitssicherheit von nun an scharf überwachen zu wollen. Nicht minder deutlich erinnerte er, dass das Recht aller Arbeiterinnen und Arbeiter auf freie gewerkschaftliche Betätigung in Pakistan durch die Verfassung garantiert sei und seine Regierung Behinderungen der gewerkschaftlichen Arbeit künftig nicht mehr tolerieren würde.

Die Ali Enterprises Fire Affectees Association (AEFAA) als Selbstorganisation der Überlebenden und Hinterbliebenen und die medico–Partner National Trade Union Federation (NTUF) und Pakistan Institute for Labour Education and Researche (PILER) luden in Karachi zu einer großen Versammlung ein, die von fast allen Familien, vielen Arbeiterinnen und Arbeiten anderer Fabriken und Vertretern von Gewerkschaften und Arbeitsrechtsorganisationen besucht wurde, auch hier nahmen hochrangige Regierungsvertreter teil.

PILER-Direktor Karamat Ali erinnerte zunächst noch einmal daran, dass es sich beim Brand von Ali Enterprises und den anderen Katastrophen der letzten Jahren eben nicht um unvermeidliche Unfälle, sondern um „Massenmord“ gehandelt habe: „Fabriken dürfen nicht als Gefängnisse angelegt werden. Sicherheit am Arbeitsplatz ist ein Menschenrecht.“ Nasir Mansoor, Generalsekretär der NTUF, schloss sich seinem Kollegen an: „Die Fabrikbesitzer haben nichts aus der Tragödie gelernt. Unser Kampf hat gerade erst begonnen.“

18.000 Euro pro Kopf sind nicht die Lösung

Das Wort ergriff auch Saeeda Khatoon, die Sprecherin der Überlebenden und Hinterbliebenen, die am 11. September ihren einzigen Sohn verloren hat. Weil sie eine der vier Klägerinnen gegen KiK ist, war sie erst im Juli zu einer Rundreise in Deutschland. Wie auf den Veranstaltungen in Berlin, Düsseldorf und Frankfurt und während der Lobbygespräche beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit wiederholte sie auch auf der großen Versammlung in Karatschi, dass es den Überlebenden und Hinterbliebenen nicht einfach um finanzielle Entschädigung gehe: „Wir wissen doch, dass unsere Liebsten nie mehr zurückkommen werden. Kein Geldbetrag wird die Lücke füllen, die sie hinterlassen haben. Wir wollen verhindern, dass anderen dasselbe Leid widerfährt. Dazu müssen die Unternehmen endlich ihre Verantwortung übernehmen.“

Einig waren sich alle Beteiligten, dass man weiter auf den noch nicht erfüllten Forderungen bestehen werde. So wurde die pakistanische Regierung an ihr Versprechen erinnert, allen Betroffenen eine lebenslange Rente zu zahlen. Einigkeit bestand auch darin, weiter auf einer Verurteilung der Besitzer von Ali Enterprises zu bestehen. Die Provinzregierung wurde aufgerufen, die Fabrikruine in ein Denkmal für die Opfer aller Fabrikkatastrophen umzuwandeln und dort eine Schule für Gewerkschafts- und Arbeitsrechtsaktivistinnen einzurichten. Eingefordert wurden schließlich die Abschaffung des Systems einer bloß privatwirtschaftlichen Kontrolle der Arbeits- und Arbeitssicherheitsbedingungen und seine Ersetzung durch eine staatliche Behörde unter direkter Beteiligung der Gewerkschaften und der Belegschaften.

Da KiK wie alle anderen in die Katastrophen der jüngsten Zeit verwickelten Unternehmen weiterhin auf der Freiwilligkeit ihrer Entschädigungszahlungen bestehen, wurde außerdem ausdrücklich festgehalten, dass sich keine der drei juristischen Klagen erledigt haben: weder die Klage gegen die pakistanischen Fabrikbesitzer, noch die Klage gegen die italienische Gutachterfirma RINA und auch nicht die Klage, die am Landgericht Dortmund gegen den Discounter KiK geführt wird.

Nach gegenwärtigem Stand wird KiK den Überlebenden und Hinterbliebenen pro Kopf 18.000 Euro zahlen. Das vor dem Dortmunder Gericht eingeforderte Schmerzensgeld beläuft sich auf 30.000 Euro pro Kopf, zielt darüber hinaus aber auf die ausdrücklich rechtliche Bestätigung der Verantwortung der internationalen Auftraggeber für die Bedingungen, unter denen sie unsere T-Shirts und Hemden nähen lassen.

Thomas Rudhof-Seibert

Thomas Rudhof-Seibert war bis September 2023 in der Öffentlichkeitsarbeit von medico international zuständig für Südasien und Referent für Menschenrechte. Der Philosoph und Autor ist außerdem Vorstandssprecher des Instituts Solidarische Moderne; weitere Texte zugänglich auch unter www.thomasseibert.de


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