Sei es bei der Entlohnung oder dem Arbeitsschutz, bei Möglichkeiten, sich zu organisieren, oder den Arbeitszeiten: In den Textilfabriken Südasiens und entlang den globalen Lieferketten werden Arbeiter:innen fundamentale Rechte vorenthalten. Hierzu zählt auch, dass nur die wenigsten krankenversichert sind. Die Folge: Medizinische Leistungen müssen selbst bezahlt werden – was viele deshalb unterlassen und andere arm oder noch ärmer macht.
In den vergangenen Jahren hat die medico-Partnerorganisation Gonoshasthaya Kendra (übersetzt „Volksgesundheitsszentrum“) verschiedene Konzepte von Gesundheitsprogrammen für Beschäftigte der Bekleidungsindustrie erprobt. Aktuell läuft im Textilgürtel Dhakas ein Projekt, in dem GK mit drei Fabriken vertragliche Vereinbarungen zur Gesundheitsversorgung der gesamten Belegschaft geschlossen hat, insgesamt rund 17.000 Textilarbeiter:innen, zum Teil plus Angehörige. Gemäß dieser Vereinbarungen wird für jede:n Arbeiter:in eine Art Solidarbeitrag gezahlt, zunächst zur Hälfte von der Fabrik und zur anderen von einem externen Geber – in diesem Fall von medico.
Ab dem zweiten Jahr erhöht sich der Anteil der Fabrik stetig, bis er zur vollen Summe. Innerhalb des Programms haben die Beschäftigten das Anrecht, sich kostenfrei in einem der Gesundheitsdienste von GK behandeln zu lassen. Selbst dieses Grundrecht muss den Fabriken abgerungen werden. Aber es ist ein Anfang, den GK ausweitet wird und der Beispiel geben kann.
Dieser Beitrag erschien zuerst im medico-Rundschreiben 4/2022. Das Rundschreiben schicken wir Ihnen gerne kostenlos zu. Jetzt abonnieren!