Nach mehr als zwei Jahren Verhandlung wurden im Hamburger Piratenprozess die Urteile gegen zehn Somalis verkündet. Sie sollen am Ostersonntag 2010 vor der somalischen Küste den deutschen Frachter »Taipan« überfallen haben, um ein millionenschweres Lösegeld zu erpressen. Die Richter sprachen die Angeklagten des Angriffs auf den Seeverkehr und des erpresserischen Menschenraubs schuldig. Seit medico mit lokalen Partnern in Somalia tätig ist, hat das Prozessgeschehen auch für uns eine andere Relevanz erhalten. Gabriele Heinecke ist Rechtsanwältin in Hamburg und eine der zwanzig VerteidigerInnen der somalischen Piraten. Ihr Mandat Abdul K. wurde zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Historiker Ralph Klein sieht die heutigen Piraten in der ostafrikanischen Tradition der »Shifta« des späten 19. Jahrhunderts. »Shifta« kann allerdings Bandit, Rebell, Outlaw, Gangster oder Revolutionär bedeuten. Sie haben die Piraten die letzten zwei Jahre als Anwältin begleitet und relativ engen Kontakt zu ihnen gehabt. Was sind das für Menschen?
Gabriele Heinecke: Die Ärmsten der Armen, die, soweit sie freiwillig auf dem gekaperten Schiff waren, aus völliger Verzweiflung und akuter Not versucht haben, an Geld zu kommen. Soweit wir wissen, hatten diese Menschen schlicht keine andere Wahl. Sie lebten ein elendiges Leben und wussten nicht, ob sie den nächsten Tag überleben würden oder nicht, ob sie etwas zu essen bekämen oder nicht, wie sie die Kinder durchbringen würden. 70 Prozent der Menschen in Somalia haben kein sauberes Wasser, keinen Zugang zu ärztlicher Versorgung. Das Gericht hat im Urteil richtigerweise festgestellt, dass die Lebenserwartung in Somalia nicht sonderlich hoch ist. Das liegt an der extrem hohen Kindersterblichkeit, an der Müttersterblichkeit und am Hunger. In unserem Plädoyer haben wir diese Hintergründe problematisiert.
Einer der in Hamburg Verurteilten berichtete von Arbeitsverträgen und fest vereinbarten Tageslöhnen. Handelt es sich da mittlerweile nicht eher um ein einträgliches Geschäftsmodell statt um einen Notwehrakt der global Ausgegrenzten
Das schließt sich ja nicht aus. Es gibt die Profiteure und diejenigen, die wenig davon haben. Die hier auf der Anklagebank saßen, waren mit Sicherheit diejenigen, die daran nur sehr wenig verdient hätten. Natürlich muss es Organisationsstrukturen für die Piraterie und Menschen geben, die sich um eine Teilnahme bewerben. Aber Überfälle auf große Frachter wie die »Taipan« sind lebensgefährlich. Wir haben auf Videos gesehen, wie sich ein kleines Motorboot diesem Frachter mit seiner großen Bugwelle nähert, die es leicht hätte umwerfen können. Von den Frachtern werden Verteidigungsmaßnahmen ergriffen, die dazu führen können, dass diese Skiffs mit Wasser volllaufen. Das Ganze findet 500 Seemeilen vor der somalischen Küste statt. Wenn ein Skiff kentert, dann sind die darin befindlichen Menschen wahrscheinlich tot. Jeder, der bereit ist, bei solchen Aktionen mitzumachen, tut das sicherlich nicht, weil es ihm im Leben an nichts fehlt. Die Menschen handeln aus blanker Not.
Ist es dem Gericht nach 105 Verhandlungstagen gelungen, ein gerechtes Urteil zu fällen?
Mit Blick auf unseren Mandanten erscheint mir das Urteil nicht gerecht. Unser Mandant spricht vier Sprachen, unter anderem sehr gutes Englisch. Er sollte an Bord des Frachters dolmetschen. Das Gericht hat ihm das letztlich nicht geglaubt. Er ist in Mogadischu aufgewachsen. Seine Eltern arbeiteten früher einmal in einer Behörde. Ein Lehrer half ihm, sich zu bilden. Hier würde man sagen, er gehört zum »Bildungsbürgertum«. Nachdem er mit seiner Familie in ein Flüchtlingslager übersiedeln musste, baute er dort eine kleine Schule auf. Dafür lieh er sich von einem »Freund« 500 US-Dollar. Dieser Freund setzte ihn in der Folgezeit sehr unter Druck, das Geld zurückzuzahlen. Das konnte er aber nicht, jedenfalls nicht so schnell. Eines Tages sollen ihn mehrere Menschen mit Maschinenpistolen in einer Teestube aufgesucht und entführt haben. Sie brachten ihn dann auf das Mutterschiff und haben ihn gezwungen, seine Schulden abzuarbeiten. Um das zu beweisen, stellten wir Beweisanträge. Zuerst wollten wir den Teestubenbesitzer als Zeugen hören, ihn also nach Hamburg holen. Diese Person hatte jedoch keinen Pass. Von Gewährspersonen des Sachverständigen Dr. Hansen aus Norwegen, der in unserem Verfahren gehört wurde, ließen wir Kontakt zu dem Teestubenbesitzer in Elasha Biyaha herstellen. Eine Gewährsperson, ein Professor von der Universität Mogadischu, erklärte seine Bereitschaft, bei der Beschaffung des Passes zu helfen. Man bräuchte dafür aber etwas Geld für die lokalen Autoritäten. Das bezeichnete das Gericht als Schmiergeldforderung und verwahrte sich dagegen, bei so etwas mitzuwirken. Anschließend beantragten wir eine Befragung des Zeugen in Mogadischu. Das Gericht erklärte, dies wäre zu gefährlich. Außerdem wisse man ja gar nicht, ob derjenige, der dann aussagen würde, auch tatsächlich der Zeuge sei – weil er ja keinen Pass besitze. Letztlich beantragten wir vergeblich, dass uns als Verteidigung Geld für eine Reise nach Somalia und für Bodyguards zur Verfügung gestellt werde, um selbst vor Ort Beweise zu erheben. Das Gericht hat alle Anträge, den Sachverhalt in Somalia aufzuklären, zurückgewiesen. Wir haben dem Gericht jede Möglichkeit des Herankommens an den Sachverhalt dargelegt und Beweisanträge dazu gestellt. Aufgrund der Beschlüsse des Gerichts ist die notwendige Beweiserhebung verhindert worden. Wir sind nicht in die Lage versetzt worden aufzuklären, was unseren Mandanten auf den Indischen Ozean führte. Darum haben wir die Einstellung des Verfahrens gefordert.
Wie kommt Abdul K. mit seinem ungeplanten Aufenthalt in Deutschland zurecht?
Das deutsche Rechtssystem war ihm völlig fremd. Er ist in einem rechtsfreien Raum, im Bürgerkrieg, in einer gewalttätigen Umgebung aufgewachsen und hat immer gehofft, Frieden zu erleben. Es hat es ihn beruhigt, dass es hier Regeln und ein Gericht gibt. Einige der Angeklagten waren anfangs überzeugt, dass sie in Hamburg getötet werden würden, dass der Vorsitzende Richter der Henker sei. Sie konnten sich ein Rechtssystem ohne Todesstrafe nicht vorstellen. Und dann ist da die neue Welt eines Gefängnisses, in dem er ein besseres Leben führen kann, als in Somalia. Abdul K. hat berichtet, dass er beim ersten Betreten seiner Zelle dachte, es müsse das Zimmer für eine wichtige Persönlichkeit sein, weil sich ein Kühlschrank darin befand. Auf der einen Seite fand er das toll, auf der anderen Seite hatte er schwere Gewissensnöte, weil er ausreichend versorgt war, während seine Familie unter dem Hunger, der Dürre und dem Bürgerkrieg litt.
Er ist also informiert über die Geschehnisse in Somalia und die Hungersnot im letzten Jahr?
Ja, er hat all das im letzten Sommer mit sehr großer Sorge um seine Familie verfolgt. Auch den anderen Angeklagten ging es deshalb extrem schlecht. Sie dachten, ihre Familien würden ohne sie als männliche Beschützer umkommen. Abdul K. hat das Glück gehabt, im Gefängnis relativ schnell Arbeit zu finden. Jetzt schickt er seiner Familie monatlich den Großteil seines Lohns und kann die Situation besser ertragen. Gleichwohl hat er große Sehnsucht nach seiner Familie. Er hofft, dass über die gegen das Urteil eingelegte Revision schnell entschieden wird und dass er nicht mehr sehr lange in Haft sitzen muss. Und er hofft, nach einer Entlassung aus dem Gefängnis Arbeit zu finden und seine Familie versorgen zu können. Vor allem aber hofft er darauf, sie bald wiederzusehen.
Gabriele Heinecke ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Strafrecht in Hamburg und Mitglied im Vorstand des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins.
Zuerst veröffentlicht in ak - analyse & kritik, die Zeitung für linke Debatte und Praxis Nr. 57