"Freiwillige Rückkehr"

Menschenrechtsverletzungen bei Rückkehrprogrammen

08.07.2020   Lesezeit: 5 min

Immer wieder gibt es Berichte über eklatante Verstöße gegen die humanitären Bedingungen bei den Rückkehrprogrammen der IOM. Eine neue Studie von Brot für die Welt und medico international belegt die Vorwürfe.

Die EU lagert seit Jahren Grenzkontrollen aus und setzt innerhalb von Herkunfts- und Transitregionen auf die Förderung „freiwilliger“ Rückkehr, damit Migrantinnen und Migranten erst gar nicht Europas Außengrenzen erreichen. Eine neue Studie von Brot für die Welt und medico international weist nach, dass die EU dabei Menschenrechtsverletzungen an den Außengrenzen und in den Transitländern Libyen, Niger und Algerien in Kauf nimmt.

Die EU-Kommission hatte 2015 den Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika aufgelegt. Eine gemeinsame Taskforce aus Europäischer Union, Afrikanischer Union und Vereinten Nationen beauftragte die Internationale Organisation für Migration (IOM), ein humanitäres Rückkehrprogramm für Migrantinnen und Migranten durchzuführen.Tatsächlich aber gibt es immer wieder Berichte über eklatante Verstöße gegen die humanitären Bedingungen.In ihrer Studie kann die Autorin Jill Alpes nun belegen, dass die Teilnahme an den Rückkehrprogrammen oftmals unfreiwillig erfolgt und teils erheblicher psychischer und in Einzelfällen auch physischer Druck auf die Migrantinnen und Migranten ausgeübt wird, damit sie der Rückführung zustimmen.

Zusammenfassung der Studie

Eine neue von Brot für die Welt und medico international herausgegebene Studie untersuchtbestehende Rückkehrprogramme für Migrantinnen und Migranten in Libyen und Niger entlang der Frage: Sind die Programme tatsächlich geeignete Instrumente zum Schutz der Menschen? Oder werden sie nach ihrer Rückkehr neuen Gefahren ausgesetzt?

Im November 2017 alarmierte ein Beitrag des Nachrichtensenders CNN die Öffentlichkeit. Die Reporter berichteten über sklavenähnliche und zutiefst menschenunwürdige Verhältnisse in libyschen Internierungslagern. Europäische und afrikanische Regierungen, die zur gleichen Zeit ihr Gipfeltreffen in Abidjan abhielten, sahen sich daraufhin gezwungen, geeignete Schritte zum Schutz und zur Rettung der internierten Migranten und Flüchtlinge zu präsentieren.

Doch statt eine Evakuierung der Menschen in sichere europäische Länder zu organisieren oder in Erwägung zu ziehen, die Unterstützung der für Menschenrechtsverletzungen verantwortlichen libyschen Küstenwache zu beenden, wurde die Rückführung von Flüchtlingen und Migranten aus Libyen in ihre Herkunftsländer beschlossen. Eine gemeinsame Taskforce aus Europäischer Union, Afrikanischer Union und Vereinten Nationen beauftragte die Internationale Organisation für Migration (IOM) damit, ein humanitäres Rückkehrprogramm aus Libyen durchzuführen.

Doch in ihrer Studie kann nun die Autorin Jill Alpes belegen, dass es bei der Umsetzung der Rückkehrprogramme teilweise zu erheblichen Verstößen gegen humanitäre und menschenrechtliche Prinzipien kommt. So legen Berichte von Betroffenen nahe, dass die Beteiligung an den Rückkehrprogrammen keineswegs immer freiwillig erfolgt, wie von IOM behauptet, sondern teils erheblicher psychischer und in Einzelfällen auch physischer Druck auf die Migrantinnen und Migranten ausgeübt wird, damit sie ihrer eigenen Rückführung zustimmen. Vielfach erscheint ihnen eine Rückkehr in ihr Herkunftsland angesichts in Libyen drohender Folter und Gewalt als das kleinere Übel, nicht jedoch als eine geeignete Maßnahme, um tatsächlich in Sicherheit und Schutz zu leben. In Niger akzeptierten interviewte Migrantinnen und Migranten ihre Rückführung nach schweren Menschenrechtsverletzungen und einer lebensbedrohlichen Abschiebung in die Wüste durch die algerischen Behörden. Häufig finden sich Migrantinnen und Migranten nach ihrer Rückführung mit neuen Gefahren konfrontiert, bzw. genau jenen Gefahren wieder ausgesetzt, die sie einst zur Flucht bewegten.

Auch die zur Verfügung gestellten Reintegrationshilfen, für die u.a. über den EU Trust Fund for Africa (EUTF) erhebliche finanzielle Mittel aufgewendet werden, bewertet die Autorin kritisch. Libyen allein hat seit 2015 mehr als 280 Millionen Euro für die Rückkehrprogramme bekommen. Offizielle Zahlen bestätigen, dass nur ein Teil der Rückkehrerinnen und Rückkehrer überhaupt Zugang zu den Programmen erhält. Viele scheitern bereits daran, die Kosten für den Transport zum Büro der IOM aufzubringen, um dort Unterstützung zu beantragen. Empfängerinnen und Empfänger von Reintegrationshilfen kritisieren, dass die angebotenen Hilfsmaßnahmen, bspw. Seminare zur Unternehmensgründung, häufig an ihrem eigentlichen Bedarf vorbeigingen und dem formulierten Ziel, nämlich nachhaltige Lebensperspektiven zu entwickeln, nicht ausreichend gerecht werden würden.

Um tatsächlich zum Schutz von Migrantinnen und Migranten in Nord- und Westafrika beizutragen, zeigt die Autorin politische Handlungsempfehlungen auf. Eine Neuausrichtung der Flüchtlings- und Migrationspolitik müsse sich orientieren an Schadensvermeidung und -verhinderung, Befähigung der Menschen, ihre Rechte einzufordern, Unterstützung der Entwicklung von Selbstschutzkapazitäten und bedarfsgerechter Hilfe.

Konkret:

  • Die Europäische Union und die EU-Mitgliedstaaten müssen die Finanzierung der libyschen Küstenwache einstellen. Stattdessen sollten sie für proaktive Such- und Rettungsaktionen im zentralen Mittelmeer sorgen, Ausschiffungs- und faire Verteilungsmechanismen sowie besseren Zugang zu Asylverfahren schaffen, die Rechte von Migrantinnen, Migranten und Flüchtlingen in der migrations-politischen Zusammenarbeit mit Libyen schützen und sich zu einer globalen Teilung der Verantwortung und zur Förderung regulärer Migrationswege verpflichten.
  • Die derzeitige Abschiebepraxis von Staatsangehörigen aus Subsahara-Ländern von Algerien nach Niger stellt eine eklatante Verletzung des Völkerrechts dar und macht Migrantinnen und Migranten extrem verwundbar. Internationale Organisationen, die Europäische Union und die Regierung von Niger müssen eine entschlossene und öffentliche Haltung gegen diese Praktiken einnehmen und die potentiell negativen Auswirkungen der in Niger verfügbaren Rückkehrprogramme auf die Abschiebepraxis aus Algerien kritisch untersuchen.
  • Rückkehrprogramme müssen den Rechten von Menschen, die vor oder während ihrer Migration intern vertrieben, gefoltert oder Opfer von Menschenhandel geworden sind, mehr Aufmerksamkeit schenken. Opfer von Menschenhandel und Folter sollten Zugang zu einem Asylverfahren oder einem Umsiedlungsmechanismus in ein Drittland als Alternative zur Rückkehr in die Herkunftsländer haben.
  • Humanitäre Akteure (und ihre Geldgeber) sollten die Begünstigten von Programmen ausschließlich auf der Grundlage humanitärer Bedürfnisse definieren und sich nicht von Logiken des Migrationsmanagements beeinflussen lassen. Nur ein kleiner Teil der afrikanischen Migrationsbewegungen hat Europa zum Ziel. Der Entwicklungsbeitrag von Rückkehrerinnen und Rückkehrern ist dann am stärksten, wenn sich die Migrantinnen und Migranten freiwillig zu einer Rückkehr entschlossen haben.
  • Gelder der Entwicklungszusammenarbeit sollten nur dann für Rückkehr- und Reintegrationsprogramme verwendet werden, wenn eine positive Verbindung zu Entwicklung hergestellt werden kann. Die entwicklungspolitischen Auswirkungen der Reintegrationshilfe müssen untersucht und mit dem Nutzen und den Auswirkungen der Rücküberweisungen von Migrantinnen und Migranten verglichen werden.
Webdokumentation

"Freiwillige Rückkehr"

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