Nachdem die Besitzer der Todesfabrik Ali Enterprises, Zulieferer des deutschen Textildiscounters KiK, am 14. September gegen Zahlung einer Kaution vorläufig wieder auf freien Fuß gesetzt wurden, hat ein Gericht in Karachi den Freilassungsbescheid jetzt aufgehoben. Noch am selben Tag wurden die Inhaftierung des Generalmanagers Mansoor Ahmed sowie der beiden Eigentümer Arshad und Shahid Bhaila angeordnet; ihrem Vater wurde aufgrund seines Alters und Gesundheitszustands Haftverschonung gewährt.
Während der Verhandlung hatten Überlebende der Brandkastrophe, Hinterbliebene der Opfer sowie Gewerkschaftler und Menschenrechtsaktivisten vor dem Gerichtsgebäude für die neuerliche Inhaftierung der Verantwortlichen demonstriert. "Für uns ist das ein erster Sieg", sagte medico-Partnerin und Gewerkschaftsaktivistin Zehra Khan am Rande der Kundgebung. "Doch sind wir noch lange nicht am Ziel. Eine von uns eingereichte Klage richtet sich nicht nur gegen die Besitzer der Fabrik, sondern ebenso gegen die Behörden, die sie gedeckt haben. Und: Wir fordern nicht nur die Bestrafung der Verantwortlichen, sondern die umfassende Entschädigung der Opfer und Hinterbliebenen und die rückhaltlose Aufklärung durch eine unabhängige Untersuchungskommission unter Beteiligung der Betroffenen und der Gewerkschaften. Außerdem fordern wir eine systematische Untersuchung aller vergleichbaren Exportfabriken: Was bei Ali Enterprises geschehen ist, kann auch in vielen anderen dieser Fabriken geschehen, überall in Karachi, jeden Tag."
Der Textildiscounter KiK, für den Ali Enterprises tätig war, hat sich zu Entschädigungszahlungen und zur Durchführung einer Untersuchung bereit erklärt, ist bisher aber mit dem Bündnis von Opfern, Gewerkschaften und Menschenrechtsorganisationen nicht in Kontakt getreten. Zugleich hat KiK erklärt, Schwierigkeiten mit der Identifikation der Anspruchsberechtigten zu haben. Das liegt daran, dass auch die Beschäftigten von Ali Enterprises wie vieler anderer Exportfabriken in der Regel ihre Einstellungsverträge nicht ausgehändigt bekamen und ihre Beschäftigung deshalb auch gar nicht nachweisen können. "Wer keinen Einstellungsvertrag hat", sagt Zehra Khan, "kann sich nicht über die Arbeitsbedingungen beschweren, kann sich nicht krankenversichern und keine Rentenansprüche erheben. Er kann jetzt nicht einmal nachweisen, der Katastrophe entkommen zu sein. Den Hinterbliebenen geht es genauso: auch sie können nicht belegen, ihren Mann, ihre Frau, Vater oder Mutter, Bruder oder Schwester verloren zu haben."