Aus der Ankündigung: „Trotz weltweiter ökonomischer und politischer Verwicklungen existieren auf globaler Ebene weder wirkungsvolle rechtliche Institutionen noch ausreichende demokratische Strukturen, die den Weltmarkt hinreichend regulieren, völkerrechtliche Verstöße verfolgen, Menschenrechte durchsetzen oder ökologische Entwicklungen in sinnvolle Bahnen leiten könnten. Die Generalversammlung füllt mit ihrem Entwurf eines Weltparlaments diese Leerstelle.“
Wäre der Gründungsakt der General Assembly ein politischer Akt, dann wäre die Welt heute schon eine andere. Doch die Berliner Versammlung ist vorerst nur ein Spiel: eine Aktion, die sich auf der Grenze zwischen der Politik und der Kunst hält, also auf der Grenze zwischen der Gegenwart und einer möglichen besseren Zukunft. Schon als Spiel auf der Grenze aber formuliert die General Assembly eine zutiefst ernst gemeinte Herausforderung. Ihr Adressat ist der Deutsche Bundestag: Von seinen Abgeordneten wird verlangt, die Legitimität der Generalversammlung anzuerkennen. Damit sollen endlich auch diejenigen zu Wort kommen, die seit Jahrzehnten, wenn nicht seit Jahrhunderten von deutscher Politik betroffen sind, bisher aber kein politisches Mitspracherecht haben. Damit wird der Deutsche Bundestag entscheiden müssen, ob das auch weiter so bleiben soll – oder ob dieses Unrecht endlich überwunden wird.
Der spielerisch gewählte Name der General Assembly politisch ernstgemeintes Programm: Er nimmt Bezug auf die konstituierende Sitzung der Generalversammlung des Dritten Standes, mit der 1789 die Französische Revolution eingeleitet wurde. Wie damals wird es sich auch diesmal um einen Akt der Selbstermächtigung handeln. Seine Legitimität bezieht dieser Akt aus dem §28 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der es heißt: „Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.“