Syrien

Ein Urteil als Auftrag

17.01.2022   Lesezeit: 9 min

Der letzte Prozesstag gegen den ehemaligen Oberst des syrischen Geheimdienstes Anwar Raslan in Koblenz und was daraus folgen muss.

Von Till Küster

„Frag mich nicht, wie ich mich heute fühle“, sagt eine junge Frau, die mit uns seit 5 Uhr früh vor dem Eingang des Oberlandesgerichts Koblenz ansteht. Auch sie will bei der Urteilsverkündung im Prozess gegen den ehemaligen Oberst des syrischen Geheimdienstes Anwar Raslan dabei sein. „Ich habe ihn bisher zweimal in meinem Leben gesehen: als ich im Al-Khatib Gefängnis verhört und misshandelt wurde, dann als ich gegen ihn hier in Koblenz aussagte und heute sehe ich ihn dann wohl zum dritten und letzten Mal.“

Es ist ein intensiver und langer Tag in Koblenz. Viele Menschen stehen schon mitten in der Nacht in der Kälte vor dem Gerichtsgebäude. Nur 19 Plätze für die Öffentlichkeit, 17 für Medienvertreter*innen stehen im Gerichtssaal zur Verfügung. Es sind weitaus mehr, die versuchen, einen Platz zu bekommen. Deutsche, europäische, arabische Medien, ebenso wie syrische Aktivist:innen, Vertreter:innen deutscher und internationaler NGOS und Menschenrechtsorganisationen, Angehörige, die Fotos ihrer Verstorbenen und Vermissten hochhalten. Alle wissen: egal was das Gericht in Koblenz heute als Urteil verkündet, es wird bedeutsam.

107 Prozesstage haben sich die Koblenzer Richter:innen Zeit genommen um zu untersuchen, ob sich die Angeklagten der Verbrechen gegen die Menschlichkeit schuldig gemacht haben. Heute, am 108. und letzten Prozesstag wird das Urteil gegen den Hauptangeklagten Anwar Raslan verkündet, der bis zu seiner Flucht aus Syrien im Dezember 2012 Leiter der berüchtigten „Branch 251“ in Damaskus war. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Folter in 4000 Fällen und Mord in 58 Fällen vor.

Der Prozess war für alle Beteiligten hart. Nicht weniger als 80 Zeugen waren geladen, um zu den Vorwürfen auszusagen, ohne sie hätte es keine vor Gericht verwertbaren Beweise hier in Deutschland geben können. 14 Nebenkläger:innen beteiligten sich am Verfahren. Daneben wurden die Ergebnisse deutscher und internationaler Ermittlungen vorgetragen. Zeugen, die als ehemalige Leichengräber in der Nähe von Damaskus Massengräber aushoben und dort täglich ganze LKW-Ladungen mit Leichen verscharrten, Ermittler des BKA, die mit Satellitenbildern die Ausmaße dieser Grabstätten nahe Damaskus analysierten. Ein Forensiker wurde vom Gericht befragt, der über mehrere Stunden die Fotos von zu Tode gefolterten Gefangenen analysierte. Allein auf Grundlage dieser mehr als 26.000 Fotos, die ein syrischer Militärfotograf mit Codename „Caesar“ außer Landes schmuggelte, ließ sich der Mord, das Foltern und Misshandeln von über 6000 Menschen durch das syrische Regime rekonstruieren, ein bis heute andauerndes Staatsverbrechen. „Als ich diese Fotos bei der Verhandlung über 6 Stunden sah und dazu die Erklärungen des Forensikers hörte, war ich zwei Tage lang traumatisiert“, erzählt mir Samer, der ebenfalls mehrere Male für die medico-Partnerorganisation adopt a revolution dem Prozess beiwohnte. „Es waren Bilder aus einer Welt, die es nicht geben sollte, diese Menschen wurden aus Hass gefoltert und so schwer verletzt, dass sie starben“.

Die Dimensionen staatlicher Folter und Mord in Syrien sind monströs. Seriöse Schätzungen gehen davon aus, dass über 130.000 Menschen in syrischen Haftanstalten seit 2011 verschwunden sind. Ihr Schicksal ist ungewiss, zu vermuten ist, dass eine große Zahl dieser Menschen an den Haftbedingungen und den Misshandlungen durch Geheimdienste, Polizei und Armee verstorben sind. „Where are they?“ steht auf einem Plakat, dass eine ältere syrische Frau vor dem Gerichtsgebäude in die Kameras hält. In Syrien darf man solche Fragen nicht öffentlich stellen. Koblenz ist heute ein Ort, in dem diese Fragen zum Teil beantwortet werden.

Die „physische Vernichtung der Opposition“ sei das Ziel der syrischen Sicherheitskräfte, sagte auch die oberste Richterin in Koblenz in ihrer über fünfstündigen Urteilsbegründung. Dies gehe aus sichergestellten Unterlagen und Anweisungen des syrischen Regimes zu Beginn der Proteste 2011 hervor. Zum ersten Mal wird die Lage in Syrien offiziell von einem deutschen Gericht bewertet – und damit zum ersten Mal überhaupt, weltweit. Ein „systematischer Angriff auf die eigene Zivilbevölkerung“ habe seit 2011 gegen die Proteste und den zivilen Widerstand in Syrien stattgefunden. Demonstrationen wurden niedergeschossen, Menschen zu tausenden willkürlich verhaftet, ganze Städte unter militärische Blockade gestellt, von der Versorgung abgeschnitten, die Bevölkerung ausgehungert. All das ist bereits an sehr vielen Stellen nachzulesen und dokumentiert. Neu ist, dass nun die deutsche Justiz diese Erkenntnisse bestätigt und zum Gegenstand eines Strafprozesses gemacht hat. Dadurch erhalten diese Informationen ein ganz neues Fundament, aus dem sich weitere juristische und politische Möglichkeiten ergeben. Es kommt nun ein wenig mehr Licht in das, was in syrischen Gefängnissen und Verhörzentren jeden Tag passiert, ein Sieg detaillierter und akribischer Arbeit gegen Propaganda, Verleumdung und Desinformation.

 Dieser Prozess ist daher auch ein Triumph von unzähligen syrischen und internationalen Initiativen und Organisationen, die seit Jahren Informationen gesammelt, Dokumente unter Lebensgefahr sichergestellt und unter syrischen Geflüchteten Zeug*innen ausfindig gemacht haben, die bereit waren, vor deutschen und europäischen Ermittler*innen auszusagen. Der Prozess in Koblenz ist der bisherige Höhepunkt dieser Bemühungen, die in Syrien oft unter Lebensgefahr stattfinden und die noch in Syrien lebenden Angehörige gefährden. Ein zweiter Prozess beginnt in Deutschland kommenden Mittwoch vor dem Frankfurter Oberlandesgericht. Ein syrischer Militärarzt muss sich für die Verstümmelung von Demonstrant*innen in der Stadt Homs verantworten. In anderen europäischen Ländern sind Strafverfahren eingeleitet, Koblenz steht daher für einen Anfang von weiteren Verfahren nach dem Weltrechtsprinzip.

Und doch, so auch die Koblenzer Richter*innen in ihrer Begründung, steht nicht das syrische Regime selbst vor Gericht, sondern die Taten des Angeklagten. Anwar Raslan war bis Dezember 2012 Leiter der berüchtigten Branch 251 in Damaskus, in dem tausende Menschen gefangen gehalten, verhört und gefoltert wurden. Allein die Haftbedingungen in völlig überfüllten, schlecht belüfteten und verdreckten Gefängniszellen bewertet das Gericht als so unmenschlich, dass sie als Folter einzustufen seien. Viertausendfache Folter bedeutet dies für Raslan, der die Befehle an die Wärter und „Ermittler“ in Branch 251 gab. Ein Technokrat, zweitbester seines Jahrgangs an der syrischen Polizeiakademie und mit großem Einfluss in die Strukturen des Geheimdienstes, auch über das von ihm geleitete Verhörzentrum hinaus. Auch am heutigen Tag beschreibt das Gericht in seinem Urteil minutiös die Foltermethoden und menschenverachtenden Zustände in den Zellen, die Nebenkläger*innen und andere Anwesende nicken regelmäßig und bestätigen die Grausamkeiten. Und die Beschreibungen decken sich mit den Berichten syrischer Anwälte, die medico bei einer hochgefährlichen Arbeit in syrischen Gefängnissen unterstützt

Es ist den Zeug*innenaussagen zu verdanken, dass dem Angeklagten 27-facher Mord direkt nachgewiesen werden können, ebenso wie verschiedene Fälle von Misshandlungen, sexualisierter Gewalt und Vergewaltigung. Das Urteil: Verbrechen gegen die Menschlichkeit, lebenslange Haft. Anwar Raslan nimmt das Urteil und die folgenden Ausführungen scheinbar regungslos zur Kenntnis, macht sich über mehrere Stunden minutiös Notizen zur Urteilsbegründung. Seine Verteidigung hatte auf unschuldig plädiert, ein Berufungsverfahren gilt als wahrscheinlich.

Vielleicht ist die Stimmung auch deshalb nicht euphorisch. Das Urteil ist ein juristischer Meilenstein und dennoch nur ein kleiner Schritt. Ein Schritt aus dem sich Fragen ergeben, wie es nun weiter geht. Die Taten, für die Anwar Raslan verurteilt wurde, passieren bis heute in Syrien, jeden Tag, jede Stunde.

Machthaber Assad sitzt weiterhin an der Macht, das seit Jahrzehnten existierende System der Repression, in dem die verschiedenen Geheimdienste das wichtigste Machtinstrument sind, scheint auch nach 10 Jahren Krieg intakt. Dazu gibt es Normalisierungsprozesse zwischen dem syrische Regime und arabischen Nachbarländern. Und die deutsche und europäische Politik  vor entscheidenden Fragen und Weichenstellungen gegenüber Syrien. Deutschland hat erst im letzten Jahr den Abschiebestopp nach Syrien aufgehoben, bislang aber wegen fehlender Kontakte zu den syrischen Behörden auch aus formellen Gründen nicht abgeschoben. Abschiebungen in einen Folterstaat, wie es nun das Koblenzer Gericht klar festgestellt hat? In Dänemark ist Syrien teilweise als sicheres Herkunftsland eingestuft worden, wodurch die Duldung von tausenden syrischen Flüchtlingen auf der Kippe steht. Die wohl entscheidende Frage ist, inwiefern das Koblenzer Urteil nun auch politische Konsequenzen für die deutsche und europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik hat.

Und genau hier stellt das Urteil in Koblenz einen politischen Auftrag dar. Möchte auch die neue Ampel-Koalition den politisch-moralischen Limbo fortsetzen und Abschiebungen nach Syrien weiterhin als Option in den Raum stellen? Sollen auch syrische Straftäter aus Deutschland abgeschoben, um hinterher in den oben beschriebenen syrischen Haftanstalten untergebracht zu werden? Niemand aus der deutschen Politik kann in Zukunft das Urteil von Koblenz ignorieren, aber die Frage bleibt, ob die Politik nun die Richtung ändert. Das Verfahren in Koblenz hat erneut die Widersprüchlichkeit der deutschen Behörden gegenüber Syrien deutlich gemacht. Während Innenpolitiker*innen regelmäßig die Sicherheits- und Gefährdungslage für Rückkehrer*innen nach Syrien überprüfen lassen wollen, analysiert das BKA Satelliten-Fotos von Massengräbern und der Generalbundesanwalt ermittelt gegen Angehörige des syrischen Regimes und reicht Klage gegen Mitarbeiter syrischer Geheimdienste ein. Es wird dringend Zeit für eine klare Korrektur deutschen Politik, damit der der Schutz hier lebender Syrer*innen konsequent in den Vordergrund gestellt und Asylverfahren entsprechend bewertet werden.

Und es wird Zeit für mehr politischen Mut. Wieso werden eigentlich nicht die Kapazitäten des Generalbundesanwaltes erheblich erweitert, um weitere Ermittlungen und Strafverfahren zu Syrien einzuleiten, wieso gibt es keine deutsche oder europäische Initiative zur Wiederbelebung des Internationalen Strafgerichtshofes? Dass das Geschehen in syrischen Gefängnissen in einem kleinen Saal in Koblenz verhandelt wurde, ist auch Ausdruck der Krise internationaler Institutionen bei der Aufklärung von Staatsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Auch dass weiterhin deutsche Staatsbürger*innen und ehemalige IS-Kämpfer in von kurdischen Kräften betriebenen Haftanstalten und Lagern in Syrien ausharren und nicht nach Deutschland zurückgeführt werden, ergibt im Lichte der großen Bemühungen von Koblenz keinen Sinn. Ein syrischer Geheimdienst-Oberst kann aufgrund des Weltrechtsprinzips für Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Deutschland verurteilt werden, das ist gut. Nicht gut ist, dass deutsche Behörden deutsche radikale Islamist*innen nicht in Deutschland für ihre Verbrechen in Syrien vor Gericht stellen. Und über alldem steht die drängendste Frage, wie das Foltern und Morden durch das syrische Regime beendet werden kann, wie die Forderungen nach Demokratie und politische Reformen in Syrien durch internationalen Druck endlich voran gebracht werden können. 

„Worum es doch bei alldem hier geht, ist eindeutig“, höre ich noch vor dem Prozessbeginn in dunkler Nacht in Koblenz. „Das Ergebnis heute muss doch sein, dass auch wir Menschen in Syrien Rechte haben, in Freiheit leben wollen und nicht in permanenter Angst vor diesem Terror leben müssen.“

Till Küster

Till Küster ist Politikwissenschaftler und leitete bis 2023 die Abteilung für transnationale Kooperation bei medico international.

Twitter: @KuesterTill


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