Flucht und Migration

Europas Türsteher und die Taliban

05.01.2023   Lesezeit: 8 min

Wie sich die Türkei unliebsamer Flüchtlinge entledigt.

Von Valeria Hänsel

Während die Türkei die kurdischen Regionen im Irak und Nordostsyrien aus der Luft angreift und immer mehr Menschen zur Flucht zwingt, gilt das Nato-Mitglied der EU immer noch als sicherer Drittstaat für Geflüchtete. Innenministerin Nancy Faeser lobte bei ihrem Staatsbesuch Ende November die Zusammenarbeit deutscher und türkischer Sicherheitsbehörden bei der Bekämpfung der „organisierten Kriminalität“ und der „illegalen Migration“ und bat lediglich um „Verhältnismäßigkeit“ der türkischen Luftangriffe.

Seit dem EU-Türkei-Deal zielt die europäische Migrationspolitik darauf, so viele Menschen wie irgend möglich in die Türkei zurückzuschicken. Nachdem der Deal im März 2020 platzte, passiert dies vor allem mithilfe völkerrechtswidriger Pushbacks durch die griechische Küstenwache. Schaffen es Schutzsuchende dennoch, in Griechenland registriert zu werden, haben sie aber auch auf dem Rechtsweg kaum Chancen auf Asyl in der EU, denn für Menschen aus Syrien, Afghanistan, Pakistan, Bangladesch und Somalia gilt die Türkei seit 2021 per Dekret als sicherer Drittstaat.

Wie ist die Situation für Geflüchtete in der Türkei wirklich?

Laut Regierungsangaben leben circa vier Millionen Geflüchtete in der Türkei. Die Steuerung von Migration diente der türkischen Regierung schon seit Jahren als politisches Instrument zur Bevölkerungskontrolle, beispielsweise durch die gezielte Ansiedlung arabischer Geflüchteter auf kurdischem Gebiet im Südosten des Landes. Die Türkei hat die Genfer Flüchtlingskonvention zwar unterzeichnet, aber nur unter dem Vorbehalt, dass ein Asylstatus nur für Europäer:innen gelte und alle anderen Menschen systematisch ausschließe. Dennoch wurden zu Beginn des Krieges im Nachbarland Millionen Syrer:innen aus strategischen Gründen mit offenen Armen empfangen. In diesem Zuge wurde ein temporärer Schutzstatus für Syrer:innen und für Fliehende anderer Nationalitäten ein bedingter internationaler Schutzstatus geschaffen. Um diesen Status zu erhalten müssen sich Geflüchtete lediglich bei einem türkischen Migrationsbüro registrieren – soweit die Theorie.

Die Praxis ist eine andere. Seitdem das Flüchtlingshilfswerk UNHCR 2018 die Verfahren in die Hände des türkischen Migrationsministeriums gelegt hat, ist es für Geflüchtete nur noch in Ausnahmefällen möglich, einen Schutzstatus zu erhalten. Und im Vorfeld der im Juni 2023 anstehenden Wahlen verschärft sich die rassistische Stimmung weiter: Fast alle Parteien versprechen die sofortige Abschiebung aller Migrant:innen. Die Registrierungsbüros für internationalen und temporären Schutz wurden in den meisten Städten geschlossen. Nur in den allerwenigsten Einzelfällen schaffen es Anwält:innen, Geflüchteten zur Registrierung zu verhelfen, zum Beispiel wenn sie schon erfolgreich Verfahren vor Gericht gegen ihre Abschiebe- oder Haftanordnung gewonnen haben. Nach der Registrierung wird den Migrant:innen eine beliebige Stadt zugewiesen, in der sie sich aufhalten müssen, ohne dass sie dort Chancen auf ein Auskommen hätten. Auch bereits erteilte Aufenthaltserlaubnisse werden häufig nicht verlängert. Die meisten der Geflüchteten leben deshalb undokumentiert und ohne Zugang zu grundlegenden Unterstützungsstrukturen in Großstädten wie Istanbul oder Izmir und sind ständig von Festnahme und Abschiebung bedroht.

So tödlich wie durchlässig: Die iranisch-türkische Grenze

Gleichzeitig baut die Türkei den Schutz ihrer Grenzen zu den nicht-europäischen Nachbarländern sukzessive aus. Im November 2022 verkündete das Migrationsministerium stolz: „2,7 Millionen irreguläre Migranten wurden daran gehindert, unser Land zu betreten. Unter der Koordination des Innenministeriums wird der Kampf gegen irreguläre Migration vom Direktorat für Migrationsmanagement, der Generaldirektion für Sicherheit, dem Generalkommando der Gendarmerie und der Kommandantur der Küstenwache pausenlos durchgesetzt.“

Besonders drastisch zeigen sich die Auswirkungen der Abschottung an der iranischen Grenze. Über diese Grenze führt eine der Hauptfluchtrouten aus Afghanistan und auch immer mehr Iraner:innen versuchen, der brutalen Verfolgung durch das Regime über diese Grenze zu entkommen. Nachdem die Türkei zunächst an der syrischen Grenze auf fast 900 Kilometern eine hochaufgerüstete Grenzanlage mit modernen Überwachungstechnologien, Drohnen, gepanzerten Fahrzeugen und sogar Selbstschussanlagen errichtete, wurde das Projekt auch auf die Grenze zum Iran ausgeweitet. Die drei Meter hohe Grenzanlage in der Region Van ist immer noch im Bau – finanziert mit 108 Millionen Euro der Europäischen Union. Inzwischen ist sie 297 Kilometer lang und gleichermaßen tödlich wie durchlässig.

Ebenso wie an der syrischen Grenze werden hier immer wieder Menschen von türkischen Grenzschützern erschossen oder schwer verletzt. Handy-Videos dokumentieren einen Fall vom August 2022: Eine Grenzschutzeinheit tötete einen sechsjährigen afghanischen Jungen mit drei Schüssen und verletzte zehn weitere Menschen. Dank der Beweise stehen nun immerhin vier Grenzschutzbeamte vor Gericht. Ob sie verurteilt werden, ist unklar. Gleichzeitig gelingt es immer wieder, die Grenze mit Leitern zu überqueren oder sie durch Tunnel zu unterqueren. Dank der Beteiligung des militärischen Grenzschutzes an den Profiten der Schleusernetzwerke sind so bereits tausende Menschen in die Türkei gelangt.

Die primäre Fluchtroute führt über die grenznahe Stadt Van. Hier befindet sich auch das Migrationsbüro, das für die Registrierung von Geflüchteten zuständig ist und bildlich veranschaulicht, wie diese verunmöglicht wird. Das Büro ist direkt neben der Polizeistation gelegen. Anwält:innen berichten, dass Geflüchtete, die sich im Büro registrieren wollen, häufig direkt „nach nebenan“ geschickt werden. Dort werden sie augenblicklich festgenommen und ins Abschiebegefängnis gebracht. Echte Chancen auf eine Registrierung haben die Menschen nur, wenn sie anwaltlich begleitet werden. Doch immer wieder gibt es Berichte, wie Klient:innen im Migrationsbüro bedroht und unter Druck gesetzt werden, ihr Anwaltsverhältnis aufzugeben.

Rechtlos im Abschiebegefängnis

Wer festgenommen wird, landet meist in einer der berüchtigten Abschiebeeinrichtungen. Ende 2021 erklärte das türkische Directorate General of Migration Management (DGMM), dass in der Türkei zurzeit 25 sogenannte removal centre mit einer Kapazität von 15.908 Personen in Betrieb seien. Hinzu kommen ähnliche Einrichtungen unter anderen Namen und informelle Orte  wie alte Fabrikhallen oder Zeltlager. Selbst in den removal centres, die von Anwält:innen besucht werden können, sind die Zustände katastrophal. Immer wieder berichten Menschenrechtsorganisationen von Folter und Einsperrung in überbelegten Zellen ohne Hofgang. Unter der Androhung von 12 Monaten Haft ohne irgendeine Schutzgarantie unterschreiben viele lieber eine Verpflichtung zur „freiwilligen Rückkehr“. Oder sie werden einfach gezwungen zu unterschreiben.

Entlang der syrischen Grenze, aber auch in Städten wie Adana, operieren zudem sogenannte „Geçici Barinma Merkezi“ – temporäre Unterbringungs-Zentren – mit einer Kapazität von etwa 20.000 Plätzen. Diese EU-finanzierten Lager sind geschlossene Zentren, in denen laut offiziellen Angaben geprüft wird, ob Syrer:innen ein Anrecht auf temporären Schutz haben. Anwält:innen weisen aber darauf hin, dass diese Zentren de facto rechtliche ‚black holes‘ sind – so gibt es beispielsweise keine formale Haftanordnung, keine Begrenzung der maximalen Haftdauer und kaum Wissen über die Zustände im Inneren. Regelmäßig werden große Gruppen einfach in die syrische Flüchtlingszone Idlib abgeschoben. Hinzu kommt die Befürchtung, dass die Zentren auch dazu dienen sollen, syrische Geflüchtete mittelfristig in den kurdischen Gebieten Nordsyriens anzusiedeln, die von der Türkei als „Sicherheitszone“ deklariert wurden.

Kooperation mit dem Taliban-Regime

Wer nicht „freiwillig“ zurückkehrt, wird mit großer Wahrscheinlichkeit abgeschoben. Dabei schreckt die türkische Regierung auch nicht vor systematischen Abschiebungen nach Afghanistan zurück. Wiederum verkündet das Migrationsministerium: „Seit 2016 konnten 427.083 irreguläre Migranten abgeschoben werden. Seit Jahresbeginn 2022 sind es 101.574 irreguläre Migranten aller Nationalitäten.“

Der Generaldirektor für die Bekämpfung irregulärer Migration und Abschiebungsangelegenheiten, Ramazan Seçilmen, erklärte im Dezember 2022, dass dieses Jahr 61.617 Menschen nach Afghanistan abgeschoben worden seien. Um dies umzusetzen hat die Türkei diplomatische Beziehungen zu den Taliban aufgebaut. Sowohl in Istanbul als auch in Izmir und Van kursieren Berichte, dass sogenannte „afghanische Diplomaten“ die Abschiebegefängnisse besuchen und auswählen, welche Personen sie zurückzunehmen möchten. Solidaritätsnetzwerke berichten, dass im removal centre Harmandalı Taliban online bei Prüfungen internationalen Schutzes hinzugeschaltet wurden. Was mit Afghan:innen nach ihrer Abschiebung passiert, ist weitgehend unbekannt.

Grenzregime ohne Ende

In der Türkei zeigt sich die Absurdität und Doppelgesichtigkeit der deutschen Außen- und Migrationspolitik. Als am 17. Oktober 2022 das Auswärtiges Amt und Innenministerium offiziell die Einführung eines neuen Bundesaufnahmeprogramms für Afghanistan verkündete, erklärte Nancy Faeser:  „Wir handeln und erfüllen unsere humanitäre Verantwortung. Im EU-Vergleich haben wir mit Abstand die meisten Aufnahmen von ehemaligen Ortskräften und weiteren besonders gefährdeten Afghaninnen und Afghanen in Deutschland ermöglicht. Diese Verantwortung übernehmen wir auch weiterhin.“

Die konkrete Arbeit wälzt die Bundesregierung jedoch auf zivilgesellschaftliche Organisationen ab. Sie werden mit Anfragen überhäuft, da den Betroffenen selbst kein Zugang zum entsprechenden Online-Portal gewährt wird. Derweil ist weiter unklar, wie die Evakuierung von Menschen aus Afghanistan eigentlich ablaufen soll. Klar ist nur: Das Programm gilt nicht für Personen, die sich bereits vor den Taliban in Drittstaaten wie die Türkei gerettet haben. Denn dort unterstützt die Bundesregierung die rigorose Abschiebepraxis ohne echte Prüfung von Asylansprüchen. Die „besonders gefährdeten Afghanen und Afghaninnen“, von denen Faeser sprach, sitzen in EU-finanzierten removal centres in Haft und warten darauf, an die Taliban ausgeliefert zu werden. Versuchen sie nach ihrer Abschiebung erneut zu fliehen, müssen sie zunächst die von der EU und Deutschland mitfinanzierten Grenzanlagen überwinden. Und sollten sie es trotz allem auf das Territorium der EU schaffen, droht ihnen die Abschiebung in den „sicheren Drittstaat“ Türkei, wo das perverse Spiel von neuem losgeht.

Valeria Hänsel

Valeria Hänsel ist Migrationsforscherin und bei medico international als Referentin für Flucht und Migration in den Regionen Osteuropa, östliches Mittelmeer und Nahost tätig.


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