Israel/Palästina

Räson oder Staatsräson?

24.07.2024   Lesezeit: 6 min

Einmal mehr steht die deutsche Haltung zum internationalen Recht auf dem Prüfstand.

Von Riad Othman

Dieses Mal durch das am 19. Juli vorgelegte Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur grundlegenden Frage der Legalität der israelischen Besatzung der palästinensischen Gebiete. Im Dezember 2022 hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Gericht mit dessen Ausarbeitung mandatiert.

Die Bundesrepublik, die es sich eigentlich seit Jahren zur Aufgabe gemacht hatte, multilaterale Mechanismen zur Verteidigung des Völkerrechts und der Menschenrechte zu unterstützen, hat nicht erst seit dem 7. Oktober 2023 keine besonders gute Figur gemacht: Schon im Zusammenhang mit den Ermittlungen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Israel und Palästina positionierte sich Deutschland in der Frage der Jurisdiktion gegen die Zuständigkeit des IStGH. Das bekräftigte die Bundesregierung auch dann noch öffentlich, als die Vorverfahrenskammer die Frage rechtsverbindlich entschieden hatte – gegen die deutsche Auslegung: Der IStGH hat Jurisdiktion.

Ähnliches wiederholte sich am zweiten Tag der Anhörungen im Eilverfahren Südafrika vs. Israel vor dem IGH wegen des Verdachts auf Verletzung der Genozid-Konvention durch das israelische Vorgehen im Gazastreifen. Noch bevor die 17 Richter:innen am 26. Januar 2024 ihre Entscheidung bekanntgaben, ein ordentliches Verfahren wegen der Plausibilität solcher Rechtsbrüche zu eröffnen, erklärte Deutschland am 12. Januar, die südafrikanische Klage entbehre jeder Grundlage, und warf Südafrika implizit eine politische Instrumentalisierung der Konvention vor. Deutschland werde zugunsten Israels in das Verfahren eingreifen. Anders als beispielsweise Spanien, Kolumbien, Mexiko oder Libyen hat die Bundesrepublik laut den aktuell verfügbaren Informationen auf der Website des IGH jedoch noch keinen entsprechenden Antrag gestellt.

"Völkerrecht geht uns alle an"

Die Bundesrepublik würde damit nicht zum ersten Mal in einem Verfahren im Zusammenhang mit der Genozid-Konvention intervenieren: Am 15. November 2023, zu einem Zeitpunkt, da in Gaza bereits rund 14.000 Menschen getötet worden waren, trat Deutschland dem Verfahren Gambia vs. Myanmar wegen des mörderischen Vorgehens des Militärs gegen die muslimische Minderheit der Rohingya bei. In einer Erklärung zum gemeinsamen Verfahrensbeitritt mit Kanada, Dänemark, Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden hieß es: „Deutschland fühlt sich in besonderer Weise verpflichtet, einen Beitrag zur Vorbeugung, Aufklärung und Bekämpfung von möglichem Völkermord zu leisten und ein Zeichen dafür zu setzen, dass Staaten für Völkermordhandlungen zur Verantwortung gezogen werden. Völkermord geht uns alle an, wo auch immer auf der Welt ein solcher geschieht.“

Die zentrale Frage lautet meines Erachtens nicht, ob der Staat Israel in Gaza einen Völkermord begeht oder nicht. Niemand wird wieder lebendig dadurch, dass der IGH Jahre später feststellt, dass Zehntausende Menschen durch einen (versuchten) Genozid oder durch Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit getötet wurden. Nein, die zentrale Frage lautet, wieso die Bundesregierung im Fall Israels und der palästinensischen Bevölkerung in Gaza so sicher zu wissen glaubt, besser als das international besetzte Gremium der Richter:innen am IGH, dass die südafrikanische Klage „jeder Grundlage“ entbehre. Das Gericht sieht dies offenbar aus Gründen anders, weshalb es entschieden hat, genau dieser Frage nachzugehen.

Deutschland fiel erneut auf (diesmal neben der britischen Regierung), als es um die ersuchten Haftbefehle des Chefanklägers des IStGH gegen den israelischen Ministerpräsidenten und seinen Verteidigungsminister ging. Deutschland wolle auch hier dahingehend intervenieren, hieß es, dass das Haager Gericht keine Zuständigkeit habe, weil Israel als demokratischer Rechtsstaat ein funktionierendes Justizwesen habe, das mögliche israelische Verbrechen selbst und unabhängig untersuchen könne und werde.

Unabhängige Untersuchungen?

Wo also seinerzeit der Versuch gescheitert war, Untersuchungen des IStGH abzuwenden, mit dem Argument fehlender palästinensischer Eigenstaatlichkeit, sollte nun mit einem neuen Gegenargument quasi durch die Hintertür das gleiche Ziel erreicht werden: Der IStGH müsse wegen des Subsidiaritätsprinzips erst einmal die Zuständigkeit gegenüber israelischen Offiziellen klären. Das Argument basiert auf der Regelung, dass der Strafgerichtshof nur dann zuständig ist, wenn es kein nationales Gericht gibt, das sich der Fälle gemäß internationalen Rechtsstandards glaubwürdig annimmt.

Blickt man auf frühere mögliche Kriegsverbrechen zurück, so gab es nur in wenigen Fällen Untersuchungen durch die israelische Armee (die nicht unabhängig sind, weil die Armee sich selbst untersucht), in noch weniger Fällen kam es zu Anklagen und die Zahl der Verurteilungen ging gegen Null. Der Oberste Gerichtshof in Israel genehmigte außerdem am 4. Mai 2022 die Zwangsumsiedlung mehrerer kleiner palästinensischer Gemeinden in den südlichen Hebronbergen, um nur ein Beispiel zu nennen. Dies ist nach Artikel 49 der IV. Genfer Konvention ein klares Verbrechen (forcible transfer). Konsequenzen gab es keine – also zumindest nicht für den israelischen Staat, für die von Siedlergewalt und Vertreibung betroffenen Opfer sind die Folgen bis heute existentiell. Woher sich das Vertrauen der Bundesregierung in das israelische Rechtswesen stützt, wenn es um Palästinenser:innen unter Besatzung und um eine Bevölkerung geht, die seit Jahrzehnten Opfer einer völkerrechtswidrigen Siedlungs- und – nach dem jüngsten Gutachten des IGH – auch illegalen Besatzungspolitik sind, bleibt bestenfalls rätselhaft.

Seit dem 7. Oktober sind im Westjordanland 25 – auch nach israelischem Recht – illegale Außenposten errichtet worden. Die Regierung hat die bislang dem Militär unterstehende Verwaltung der Westbank außerdem zwischenzeitlich an eine Zivilperson übertragen, was in den deutschen Medien kaum Beachtung fand, obwohl es einen weiteren eklatanten Schritt von der bisherigen de facto Annexion in Richtung einer de jure Annexion darstellt.

Gleichzeitig hat der israelische Staat erst neulich die größte Fläche seit rund 30 Jahren zu Staatsland erklärt, um sie sich widerrechtlich anzueignen. Die Reaktionen seitens der USA und der Europäischen Union darauf, einzelne (gewalttätige) Siedler oder rechtsextreme Organisationen auf Sanktionslisten zu setzen, wirken angesichts eines staatlich gestützten, ja von Regierungsstellen und Ministerien gesteuerten und finanzierten Prozesses der Landnahme wie symbolische Gesten, die zwar in die richtige Richtung gehen, aber weit hinter dem zurückbleiben, was getan werden müsste, um die israelische Regierung zur Räson zu bringen.

Abnehmende Glaubwürdigkeit

Offenbar trumpft hier die Staatsräson gegen die Räson einer internationalen Ordnung, die sich Deutschland an so vielen anderen Orten in der Welt vollmundig auf die Fahnen schreibt – wenig überraschend mit abnehmender Glaubwürdigkeit und einem zunehmenden Imageproblem in Staaten und Gesellschaften anderer Länder, die die deutsche Positionierung zurecht als eine von Doppelstandards geprägte Haltung durchschauen.

Nach eigener Aussage prüfe die Bundesregierung jetzt eingehend das Gutachten des IGH, das nicht nur die Siedlungspolitik Israels, sondern die Besatzung selbst als illegal bewertet und Israel auffordert, diese baldmöglichst zu beenden. Der UN-Sicherheitsrat und die Generalversammlung wurden in dem nicht rechtsverbindlichen Gutachten angerufen, auf Israels Abzug hinzuwirken.

Wenn Deutschland es mit seinem außenpolitischen Ziel einer Zwei-Staaten-Regelung ernst meint, sollte es sich entschiedener dafür einsetzen, auch wenn dies unbequeme Entscheidungen gegenüber einem historisch engen Verbündeten wie Israel mit sich bringen könnte. Die Frage wird sein, in welche der Waagschalen die Bundesrepublik ihr Gewicht werfen wird: gegen ein „Völkerrecht à la carte“, wie es der Sprecher des Auswärtigen Amtes formulierte, unabhängig davon, wer es bricht, oder für die Staatsräson in ihrer jetzigen Form?

Die einseitige Parteinahme Deutschlands hat jedenfalls nicht dazu beigetragen, dass „letztlich ein unabhängiger, demokratischer und lebensfähiger palästinensischer Staat Seite an Seite in Frieden und Sicherheit mit Israel lebt“ (Auswärtiges Amt). Sollte Deutschland seiner bisherigen Linie treu bleiben, wäre dies kein konstruktiver Beitrag, nicht zur Verteidigung des Völkerrechts, nicht für die Sicherheit Israels und sicherlich nicht für ein Leben in Freiheit und Würde der palästinensischen Bevölkerung unter Wahrung ihrer Menschenrechte.

Riad Othman

Riad Othman arbeitet seit 2016 als Nahostreferent für medico international von Berlin aus. Davor war er medico-Büroleiter für Israel und Palästina.

Twitter: @othman_riad


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