Im ersten einer Reihe von kurzen Texten, die in den kommenden Tagen erscheinen, geht es um die Vorgeschichte zur Eskalation des Umgangs der Regierung mit einer schutzsuchenden Minderheit.
Seit Jahren hat die israelische Regierung versucht, sich der wenigen Geflüchteten zu entledigen, die es nach Israel geschafft hatten. Fast alle der ehemals rund 60.000 Asylsuchenden waren nach 2007 ins Land gekommen, die Mehrheit von ihnen aus Eritrea und dem Sudan. Die israelische Regierung hatte auf ihre Ankunft mit einer Reihe repressiver Maßnahmen reagiert: An der Grenze zu Ägypten, von wo viele Geflüchtete über den Sinai Israel irregulär betreten hatten, wurde ein Grenzzaun errichtet, der Anfang 2014 fertiggestellt wurde. Die fünf Meter hohe Anlage mit dem Namen Stundenglas-Projekt erstreckt sich seither auf einer Länge von 242 Kilometern vom Mittelmeer nahe dem Gazastreifen bis ans Rote Meer bei Eilat.
2015 schafften es dennoch 213 Personen, die Grenze zu überqueren. Daraufhin erhöhte Israel den Zaun auf einer Länge von 17 Kilometern auf 8 Meter Höhe – mit dem gewünschten Erfolg: Die Zahl derer, die den Zaun 2016 noch überwinden konnten, sank auf 11 Menschen. Es gibt praktisch seit wenigen Jahren keinen Zuzug von Geflüchteten mehr. Die Angst vor Überfremdung, die populistische und rechtsextreme Politikerinnen und Politiker in Israel auch heute noch schüren, war schon vor Jahren nur eine Chimäre.
Diskriminierung mit System
Der fremdenfeindliche Diskurs wird dabei seit Jahren von Versuchen begleitet, die konkreten Lebensbedingungen in Israel für Geflüchtete so zu verschärfen, dass sie „freiwillig“ das Land verlassen. Für die bereits im Land befindlichen Schutzsuchenden wurde Ende 2013 das mittlerweile für seine miserablen Bedingungen berüchtigte Internierungslager Holot in der Negev-Wüste in Betrieb genommen. Nachdem der Oberste Gerichtshof in jenem Jahr entschieden hatte, dass Geflüchtete nicht wie zuvor einfach ins Gefängnis gesteckt werden dürften und dass die bereits Inhaftierten binnen 90 Tagen freizulassen seien, weil deren Festsetzung der im israelischen Grundgesetz verankerten Freiheit und Würde des Menschen widerspreche, stellte Israel eiligst die seit 2010 in Planung befindliche „offene Internierungsanstalt“ fertig.
Offen ist Holot dabei nie gewesen: Zwar dürfen die dort Internierten tagsüber die Einrichtung verlassen, sie mussten aber in den ersten Monaten des Betriebs dreimal täglich zum Appell antreten. Heutzutage sind es noch zwei Appelle täglich. Wer fehlt, wird bestraft. Es gibt eine Sperrstunde und niemand darf außerhalb übernachten. Die nächste Stadt ist von Holot fußläufig sechs Stunden entfernt und für die Insassen de facto unerreichbar. Die Menschen, die dorthin verbracht worden sind, leben wie in einem Gefängnis, für das es keinen Schlüssel braucht.
Der Oberste Gerichtshof schob seinerzeit der Absicht der Regierung, Asylsuchende unbegrenzt internieren zu können, einen Riegel vor, indem er die Verweildauer in der „offenen“ Internierung auf 12 Monate pro Person beschränkter. Holot wird in den nächsten Wochen im Rahmen des neuerlichen Versuchs, die unerwünschten Geflohenen loszuwerden, geschlossen.
Ruanda oder Saharonim?
Dann werden die akut Betroffenen vor der Wahl zwischen Pest und Cholera stehen: der Zustimmung zur eigenen Abschiebung in ein afrikanisches Land, mit dem sie genau so wenig zu tun haben wie ein Israeli oder eine Palästinenserin, oder die unbegrenzte Inhaftierung im israelischen Wüstengefängnis Saharonim.
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